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Grütters: Kulturgut verpflichtet

Neues Kulturgutschutzgesetz geplant Grütters: Kulturgut verpflichtet

Das Kulturerbe der Menschheit ist in Gefahr: Zerstörung, Diebstahl und illegaler Handel drohen nicht nur in Krisenregionen, sondern in vielen Ländern der Welt. Um den Schutz von Kulturgut zu verbessern und stärker gegen den illegalen Handel vorzugehen, plant die Bundesregierung ein neues Kulturgutschutzgesetz.

1 Min. Lesedauer

Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, spricht bei einer Expertenanhörung zum Thema Kulturgutschutz.

Grütters: Deutschland muss zum Kulturgutschutz durch strengere und klare gesetzliche Vorgaben beitragen.

Foto: Bundesregierung/Plambeck

"Das Kulturerbe der Menschheit ist heute in Folge bewaffneter Konflikte und Krisen mehr denn je bedroht - nicht nur in Syrien und im Irak, sondern in vielen Ländern der Welt. Oft handelt es sich um organisierte Kriminalität, die hinter Raubgrabungen und dem illegalen Handel mit Kulturgut steckt", erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

Sie eröffnete heute die mündliche Anhörung zur Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes - eines der wichtigsten Gesetzgebungsvorhaben der Kulturstaatsministerin in dieser Legislaturperiode. Noch vor der Sommerpause will Grütters einen Gesetzentwurf vorlegen. In der ersten Jahreshälfte 2016 soll das Gesetz dann in Kraft treten.

Eingeleitet wurde das Gesetzgebungsverfahren im Juli 2014 mit der Eröffnung eines schriftlichen Anhörungsverfahrens. Mehr als 40 Verbände, Institutionen und Experten stimmten damals einer Vielzahl wesentlicher Änderungen im Kulturgutschutz zu.

Klare Angaben zu Herkunft und Provenienz

Das neue Gesetz soll die bisher bestehenden Gesetze im Bereich des Kulturgutschutzes zusammenführen. Neues EU-Recht - die Rückgaberichtlinie von Mai 2014 - soll dabei ebenfalls berücksichtigt werden. Vorgesehen ist außerdem, die Umsetzung der Unesco-Konvention von 1970 zu verbessern und deutsches Recht an internationale Standards anzupassen.

"Entscheidend sind hier strikte Ein- und Ausfuhrregelungen sowie eindeutige Sorgfaltspflichten beim Erwerb von Kulturgut. Klare Angaben zur Herkunft und Provenienz eines Objektes beim An- und Verkauf sind das A und O." Grütters ist überzeugt, dass dies den Kunsthandelsstandort Deutschland und seine Reputation langfristig und nachhaltig stärken könne.

Mehr Transparenz durch Information

Im Sinne einer transparenten Regelung ist außerdem geplant, die Ausfuhr- und Schutzbestimmungen für Kulturgut ausländischer Staaten auf dem Internetportal www.kulturgutschutz-deutschland.de aufzuführen.

Schon jetzt soll Informationsangebot stark erweitert werden: In Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt sollen deutsche Touristen über die rechtlichen Schutzbestimmungen für Kulturgut in den Herkunftsländern informiert werden.