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Gleiche Chancen schaffen

Tag der Menschen mit Behinderung Gleiche Chancen schaffen

Rund 10,2 Millionen Menschen mit Behinderung leben in Deutschland. Für ihre Integration in die Gesellschaft ist schon viel erreicht worden. Aber einiges muss auch noch verbessert werden: Mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, höhere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, individuellere Förderung und Unterstützung.

Mann im Rollstuhl

Inklusion: Teilhabe für Menschen mit Behinderung auch am Berufsleben.

Foto: BilderBox

Jedes Jahr am 3. Dezember ist der Tag für Menschen mit Behinderung. 2015 wird dieser Tag vom 30. November bis zum 4. Dezember mit einer bundesweiten Aktionswoche begleitet. Es geht darum, eine breitere Aufmerksamkeit und eine höhere Sensibilität zu erreichen. Denn auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft gibt es noch viel zu tun.

Was ist eigentlich Inklusion?

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen unabhängig davon, ob mit oder ohne Behinderung in allen Lebensbereichen gleichberechtigt zusammenleben. Arbeitswelt und Alltag müssen so organisiert sein, dass behinderte Menschen selbstverständlich teilhaben können.

Um genau das zu schaffen, müssen Menschen mit Behinderung in alle gesellschaftlichen Bereiche eingebunden sein. Es geht dabei nicht nur darum, dass Rollstuhlfahrer selbständig die U-Bahn benutzen und im Supermarkt einkaufen können. Auch kulturelle Teilhabe ist ein Thema.

Gleiche Chancen am Arbeitsmarkt

Wichtig ist, dass Menschen mit Behinderung arbeiten können. Deshalb muss es Arbeitsplätze geben, die den Bedürfnissen und Fähigkeiten von behinderten Menschen gerecht werden. Hier engagiert sich die Bundesagentur für Arbeit: "Wir beraten Personalentscheider und unterstützen sie dabei, wie Arbeitsplätze an die Bedürfnisse angepasst werden können. Außerdem unterstützen wir den Betrieb bei der Organisation und zeigen letztlich finanzielle Fördermöglichkeiten auf", sagt Raimund Becker, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit.

Die Bundesregierung hat einige Projekte auf den Weg gebracht - so eine Qualitätsoffensive für die Lehrerbildung, bei der es auch um inklusive Bildung geht. Für den Arbeitsmarkt ist außerdem eine Initiative von den Sozialpartnern gestartet worden, die sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert.

Der Weg aus den geschützten Werkstätten in den Arbeitsmarkt muss für Menschen mit Behinderung besser gelingen. "Da geht mehr", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Mai 2015 beim Jahresempfang der Behindertenbeauftragten. Die Bundeskanzlerin unterstrich außerdem: "Wir wissen, dass wir jedes Talent brauchen, dass wir alle Qualifikationen in unserer Gesellschaft brauchen. Deshalb müssen wir uns an der Stelle ein Stück weit von dem Gedanken der Fürsorge verabschieden, sondern einfach schauen: Was kann jemand beitragen?"

Modernes Teilhaberecht

Klar ist: Die Lebenssituation der Menschen mit Behinderung muss weiterhin verbessert werden. Im Koalitionsvertrag ist 2013 deshalb vereinbart worden, das Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Mit diesem Gesetz soll ein modernes Teilhaberecht entwickelt werden. Das Ziel heißt: Heraus aus dem Fürsorgesystem – Orientieren am persönlichen Bedarf.

Die Bundeskanzlerin sagte dazu, dass der Leistungsgedanke in der Eingliederungshilfe stärker berücksichtigt werden müsse. Außerdem wolle die Bundesregierung die Einkommens- und Vermögensanrechnung unter die Lupe nehmen.

Leistungen aus einer Hand statt eines Flickenteppichs

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Verena Bentele, stellte in ihrer Berliner Erklärung klar: "Das Bundesteilhabegesetz muss zügig vorangebracht werden. Wir brauchen endlich Leistungen aus einer Hand statt eines Flickenteppichs."

Schnell müsse man sich vom alten Fürsorgegedanken verabschieden und einen echten, fairen Nachteilsausgleich umsetzen, so Bentele. Um das erreichen zu können, fordert sie Zugang zu unabhängiger Beratung.

"Nichts über uns ohne uns"

Das Bundesteilhabegesetzt erarbeitet die Bundesregierung nach dem Grundsatz "Nichts über uns ohne uns". Menschen mit Behinderung und ihre Verbände wurden von Anfang an kontinuierlich beteiligt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese beriet von Sommer 2014 bis April 2015 über Ziele und Kernpunkte der Reform. Ergebnisse finden sich in dem Abschlussbericht zur Tätigkeit der hochrangigen Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz zusammengefasst.

UN-Behindertenrechtskonvention - Der internationale Gedenk- und Aktionstag wurde 1993 erstmalig von den Vereinten Nationen ausgerufen. 2007 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtkonvention unterzeichnet. Das Übereinkommen beinhaltet unter anderem das Recht für behinderte Menschen an Bildung, kulturellem Leben und Arbeit teilzunehmen.

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