Gesundheitssysteme stärken

Gesundheitssysteme stärken

In vielen Entwicklungs- und Schwellenländern sind die Gesundheitssysteme noch nicht leistungsfähig genug. Große Teile der Bevölkerung – insbesondere arme Menschen und Menschen in ländlichen Regionen – werden dort nicht ausreichend und angemessen medizinisch versorgt. Die Gesundheitsdienste sind meistens in Städten angesiedelt. In ländlichen Gebieten fehlt häufig sogar die Basisversorgung. Noch immer sterben in jedem Jahr mehr als 7,5 Millionen Kleinkinder an Krankheiten, die größtenteils vermeidbar wären.

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Der pensioniert Arzt Dr. Hermann Peters arbeitet im Rahmen des Senior Expert Services, SES, als Berater im Yemen-German Hospital in Sanaa.

Stärkung der Gesundheitssysteme

Foto: Version / Maro

Die Verbesserung von Gesundheitssystemen ist einer der Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitssektor. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, in ihren Partnerländern den Zugang der Bevölkerung zu Gesundheitsdiensten, gesundheitsbezogenen Informationen und gesunden Lebensbedingungen zu verbessern. Besonders berücksichtigt wird dabei die Versorgung der armen und benachteiligten Bevölkerungsgruppen.

Ein Kernelement von menschlicher Entwicklung und Armutsbekämpfung ist der Zugang zu angemessenen Gesundheitsangeboten für arme Bevölkerungsgruppen. Hierzu gehört auch ihre Absicherung gegen finanzielle, gesundheitliche und gesellschaftliche Risiken von Krankheiten.

Das Gesundheitssystem eines Landes dient dazu, die Gesundheit der gesamten Bevölkerung zu fördern und für eine angemessene und wirksame Behandlung von Krankheiten und Verletzungen zu sorgen. Es umfasst alle Personen und Institutionen, die sich diesen Aufgaben widmen.

Die Regierungen der Entwicklungsländer haben die Pflicht, das Recht auf Gesundheit zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Sie müssen eine Gesundheitsversorgung sicherstellen, die den heutigen allgemeinen Qualitätsstandards entspricht. Deutschland unterstützt seine Partnerländer intensiv dabei, dieser Verpflichtung nachzukommen.

Die Verbesserung von Gesundheitssystemen ist einer der Schwerpunkte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitssektor. Grundlage des deutschen Engagements ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948. Dort steht im Artikel 25:

"Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen (...)"

Das Gesundheitssystem eines Landes soll sicherstellen, dass die Bevölkerung vor Krankheit geschützt ist und im Krankheitsfall gut versorgt wird. Diese Zielsetzung gilt gerade für die Armen. In den meisten Entwicklungs- und vielen Schwellenländern hat ein Großteil der Menschen jedoch keinen ausreichenden Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung. Einerseits konzentrieren sich Gesundheitsdienste oft auf Städte, während in ländlichen Gebieten häufig selbst eine Basisversorgung fehlt, andererseits ist die Qualität der Behandlung meist völlig unzureichend. Dies liegt vor allem am Mangel an kompetentem Personal, dürftiger Infrastruktur, fehlender oder nicht funktionierender Ausstattung, mangelhafter Medikamentenversorgung und schlecht organisierten Abläufen.

Staatliche Gesundheitsbudgets sind meist knapp und erreichen die Gesundheitseinrichtungen oft nur mit Verzögerung. Zentral organisierte Systeme und schwache Management-Kapazitäten verhindern oft die Ausrichtung der Versorgung am Bedarf der Bevölkerung.

Die Gesundheit der Menschen in den Entwicklungsländern zu sichern, ist Aufgabe der Gesundheits-, Wirtschafts- und Sozialpolitik vor Ort. Die Bundesrepublik unterstützt ihre Partnerländer dabei und entwickelt gemeinsam mit ihnen Konzepte für die Stärkung ihrer Gesundheitssysteme.

Der Aufbau eines leistungsfähigen Systems erfordert Zeit, Flexibilität und professionelle Beratung. Der Erfolg hängt stark von der politischen Kultur eines Landes, der Rechtsstaatlichkeit und auch der Achtung der Menschenrechte ab. Im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit verfolgt die Bundesrepublik immer das Ziel, die Partnerländer zu einer fairen, verantwortungsvollen und auf sozialen Frieden ausgerichteten Politik zu motivieren.

Prinzipien des deutschen Gesundheitswesens wie zum Beispiel Solidarität und Selbstverwaltung spielen bei der Beratung der Partnerländer daher eine bedeutende Rolle. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit beim Aufbau von Gesundheitssystemen liegen auf den folgenden Themen:

• Unterstützung der Partnerländer bei der Entwicklung gesundheitspolitischer Strategien, die zu den wirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Bedingungen des Landes passen.

• Unterstützung bei der Erarbeitung von Personalentwicklungs- und Aufbauplänen, bei der Anpassung der Rahmenbedingungen und durch die Förderung von Aus- und Fortbildung.

• Stärkung der Managementkompetenzen von Mitarbeitern zur Qualitätsverbesserung des Gesundheitssystems.

• Einbeziehung der Bevölkerung in gesundheits- und sozialpolitische Entscheidungen.

• Unterstützung bei der Sicherstellung des Zugangs zu und Bereitstellung von adäquaten, qualitativ hochwertigen Dienstleistungen.

• Aufbau von Systemen der sozialen Sicherung (zum Beispiel soziale Krankenversicherungen).
(Quelle: BMZ)