Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen

Präventionsgesetz Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen

Krankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck vermeiden, bevor sie entstehen: Für Präventionsangebote ist demnächst deutlich mehr Geld vorhanden. Und künftig sollen sie noch besser im Lebensumfeld der Menschen ansetzen. So steht es im Präventionsgesetz.

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Das neue Gesetz setzt auf Gesundheitsförderung - auch in Pflegeheimen.

Foto: Burkhard Peter

Die Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Gesundheitsförderung werden mehr als verdoppelt. Ab 2016 stehen jedes Jahr mindestens rund 490 Millionen zur Verfügung. Für jeden Versicherten sind dies statt 3,09 Euro nun 7 Euro jährlich. Auch die Selbsthilfe wird mit zusätzlichen 30 Millionen Euro gestärkt. Hinzukommen 21 Millionen Euro, die die Pflegekassen bereitstellen. Denn in einer Gesellschaft, in der viele Menschen länger leben, ist Gesundheitsförderung wichtiger denn je.

"Wir müssen dort ansetzen, wo sich die Menschen aufhalten. Deshalb ist es wichtig, dass wir in die Lebenswelten gehen", sagte Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, bei der abschließenden Lesung im Bundestag am 18. Juni 2015. Am 10. Juli hat auch der Bundesrat den Weg für dieses Gesetz frei gemacht. In seinen wesentlichen Teilen ist es seit dem 25. Juli 2015 in Kraft.

Das bedeutet: Gesundheitsförderung und Prävention sollen dort erfolgen, wo Menschen zusammenkommen - in Kitas, Schulen, am Arbeitsplatz, im Stadtteil oder im Pflegeheim. Dort kann man auch diejenigen erreichen, die bislang kaum gesundheitsfördernde Angebote in Anspruch genommen haben. Nur so können die Angebote besser auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Über Impfschutz beraten

In allen Früherkennungsuntersuchungen werden Ärztinnen und Ärzte künftig vermehrt gesundheitliche Risiken und Belastungen erfassen und bewerten. Ob bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen: Ärzte sollen das Lebensumfeld stärker in den Blick nehmen. Anschließen soll sich einen präventionsorientierte ärztliche Beratung. So können beispielsweise Entwicklungshemmnisse bei Kindern frühzeitig behandelt werden. Bei Erwachsenen kann bei Bedarf der Arzt seine Patienten in entsprechende Präventionskurse vermitteln. Auch der Impfstatus wird künftig in aller Gesundheitsuntersuchungen überprüft.

Eltern, deren Kinder in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, erhalten eine ärztliche Beratung zu den empfohlenen Impfungen. Der Nachweis, dass die Beratung in Anspruch genommen wurde, muss bei der Kita-Anmeldung vorgelegt werden. Damit soll erreicht werden, dass mehr Kindergartenkinder und Kinder unter drei Jahren über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Denn dass sogenannte Kinderkrankheiten alles andere als harmlos sind, zeigt die jüngste Masernwelle. Allein in Berlin hatten sich letzten Winter mehr als tausend Menschen mit dem Virus infiziert.

Yoga in der Mittagspause

Für Berufstätige ist es oft schwierig, Arbeit und Privates zu vereinbaren. Warum also nicht Sportkurse wie Rückenschule, Yoga oder Walking in der Mittagspause? In einigen größeren Unternehmen gibt es das schon. Für kleine und mittelständische Unternehmen ist es schwieriger.

Das kann sich ändern: Mit dem Präventionsgesetz müssen Krankenkassen mindestens zwei Euro jährlich für jeden Versicherten ausgeben, um Betriebe bei der Gesundheitsförderung zu unterstützen. Damit können sie ihr Engagement in der betrieblichen Gesundheitsförderung deutlich ausbauen.

Außerdem sollen betriebliche Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz besser aufeinander abgestimmt werden. Dies ist vor allem für Menschen wichtig, die im Beruf oder in der Familie besonders belastet sind, wie beispielsweise Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige. Sie können Präventionsangebote künftig leichter in Anspruch nehmen.

Gesundheitsförderung im Pflegeheim

Das Gesetz setzt auch auf eine verbesserte Zusammenarbeit aller Sozialversicherungsträger. Zusätzlich erhalten die Pflegekassen einen Präventionsauftrag in stationären Pflegeeinrichtungen.

Damit können Menschen, die in einem Pflegeheim leben oder eine Einrichtung der Tagespflege besuchen, dort künftig gesundheitsfördernde Angebot in Anspruch nehmen. Im Vordergrund steht, die gesundheitliche Situation der Pflegebedürftigen zu verbessern und ihre vorhandenen Kräfte zu stärken.

Prävention aus einem Guss

Erstmals wird es in Deutschland eine nationale Präventionsstrategie geben, in der alle Beteiligten aus der Gesundheitsversorgung kooperieren. Ziel ist, dass die vielfältigen Ansätze der Gesundheitsförderung und Prävention gebündelt und aufeinander abgestimmt bei den Menschen ankommen.

In einer "Nationale Präventionskonferenz" werden gemeinsame Ziele und ein gemeinsames Vorgehen erarbeitet. In ihr sind die Sozialversicherungsträger, der Bund, die Länder, die kommunalen Spitzenverbände und die Sozialpartner vertreten. Die private Kranken- und Pflegeversicherung haben die Möglichkeit, sich an der Beratung zu beteiligen.