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Die gesetzlichen Krankenkassen können ab 2015 ihre Beiträge weitgehend selbst gestalten. Der gesetzlich festgelegte Beitragssatz wird von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt. Dafür kann künftig jede Krankenkasse von ihren Mitgliedern einen kassenindividuellen, einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Das fördert den Wettbewerb unter den Krankenkassen – um eine wirtschaftliche, qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung stellt die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenkassen auf eine solide Basis.
Mehr Transparenz, mehr Qualität: Teil der Reform ist die Einrichtung eines Instituts zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen: Seine Aufgabe ist es, Daten zum Erfolg oder Misserfolg von medizinischen Behandlungen zu sammeln und auszuwerten. Über dieses Institut können sich Patienten zukünftig leichter über die Qualität der Behandlung in Krankenhäusern informieren.
Hebammen, die freiberuflich arbeiten und nur wenige Geburten betreuen, fällt es zunehmend schwer, die steigenden Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung zu zahlen. Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, dass die Gesetzliche Krankenversicherung diese Hebammen mit zusätzlichen Mitteln unterstützt.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland hat im vergangenen Jahr mehr als 80.000 Patienten und Angehörige beraten. Dabei ging es vorwiegend um Ansprüche gegen Krankenkassen, Geldforderungen, Zuzahlungen und Behandlungsfehler. Damit hat die Zahl der Beratungen zu Patientenrechten deutlich zugenommen. Um die Unabhängige Patientenberatung zu stärken, hat die Bundesregierung die Mittel auf neun Millionen Euro erhöht.
Die Bundesregierung hat den Preisstopp für Arzneimittel bis Ende 2017 verlängert und den Herstellerrabatt von sechs auf sieben Prozent erhöht. Damit hat sie drohende Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen verhindert. Die Gesetzlichen Krankenkassen sparen dadurch rund 650 Millionen Euro im Jahr und können eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sicherstellen.
Patienten, denen zum Beispiel Herzklappen oder Gelenke implantiert werden, erhalten zukünftig eine Patienteninformation und einen Implantatepass. Patienten können bei öffentlichen Produktwarnungen damit selbst prüfen, ob sie betroffen sind. Gesundheitseinrichtungen müssen den Einsatz von Implantaten so dokumentieren, dass Betroffene zügig ermittelt werden können.
Die Bundesregierung fördert bis 2018 fünf herausragende regionale Netzwerke. Sie entwickeln und erproben präventive und soziale Konzepte für mehr Lebensqualität und Gesundheit. Dabei geht es zum Beispiel um Fragen: Wie kann die Mobilität älterer Menschen unterstützt werden? Wie wird die soziale Teilhabe aller Menschen in der Region möglich? Wie kann man die Gesundheit von Kindern fördern?
Die Leistungen für Pflegebedürftige steigen 2015 um vier Prozent und können besser miteinander kombiniert werden. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz kann der Pflegebedürftige die Leistungen künftig auch individueller auswählen. Das entlastet auch pflegende Angehörige. Damit die Beiträge der Pflegeversicherung künftig möglichst stabil bleiben, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Bis 2033 sollen 0,1 Prozent der Beiträge der Pflegeversicherung in diesen Fonds fließen. Mit diesen Neuregelungen hat die Bundesregierung die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht. Sie soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.