Was unternimmt die Bundesregierung für gute Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz? Sie setzt sich etwa für geringe Schadstoffe in Lebensmitteln oder weniger Antibiotika in der Tierhaltung ein. Zugleich fördert sie mehr Transparenz bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln. Ein neuer Bericht gibt Auskunft.
4 Min. Lesedauer
Erstmals gibt ein Bericht Auskunft über Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung bei gesundheitlichem Verbraucherschutz sowie rund um Ernährung. Er beschreibt eine Vielzahl von Vorhaben gegen Lebensmittelverschwendung und zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung.
Der Bericht "Gesunde Ernährung, sichere Produkte - Bericht der Bundesregierung zur Ernährungspolitik, Lebensmittel- und Produktsicherheit" umfasst den Zeitraum von 2013 bis 2017.
Die Themen Ernährung und gesunde Lebensmittel seien für die Menschen von großer Bedeutung. Das sagte Bundesernährungsminister Christian Schmidt bei der ersten Beratung des Berichts im Deutschen Bundestag. Ernährung sei eine sehr persönliche Angelegenheit. Der Respekt vor der Konsumentscheidung des Einzelnen müsse verbunden werden mit dem Ziel, "dass der Einzelne auch ein Rüstzeug dafür bekommt, eigene qualitative Entscheidungen zu treffen", so Schmidt.
Er setze einerseits auf Ernährungsbildung und Angebote der Ernährungsprävention und andererseits auf den Schutz vor Irreführung. Dazu gehöre die klare Kennzeichnung von Lebensmitteln: "Was drauf steht muss auch drin sein", erklärte Schmidt.
Im kommenden Jahr nimmt das Bundeszentrum für Ernährung seine Arbeit auf. Es wird wissenschaftliche, objektive und transparente Informationen anbieten. Ernährungsinformationen werden darin mit Ernährungsbildung gekoppelt.
Der ernährungspolitische Bericht deckt alle Themen ab, mit denen die Bundesregierung beim gesundheitlichen Verbraucherschutz befasst. Das sind:
Sicherheit von Lebensmitteln, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen,
Schutz vor Täuschung und Irreführung in Bezug auf die Qualität von Produkten und Prozessen,
Unterstützung eines nachhaltigen Konsums und Verringerung von Lebensmittelverschwendung,
Stärkung der Ernährungs- und Lebensmittelkompetenz der Bevölkerung,
Motivation der Menschen zu einem gesundheitsförderlichen Lebensstil und
Sicherung der Ernährung der Menschen in Deutschland, Europa und der Welt.
Im Berichtszeitraum konnten bereits viele Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene umgesetzt werden. Weitere Ziele und Vorhaben befinden sich in der Abstimmung. Dazu zählt unter anderem der bessere Schutz vor Kontaminanten - also unbeabsichtigten Verunreinigungen in Lebensmitteln etwa durch Rückstände in der Verpackung.
Die Bundesregierung engagiert sich, dass die entsprechende EU-Verordnung fortlaufend aktualisiert wird. Deutschland hat sich zum Beispiel erfolgreich für erstmalige Höchstgrenzen für Arsen in Reis und Reisprodukten eingesetzt.
Als Kontaminante gilt jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird. Als Folge der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt sind sie jedoch im Lebensmittel vorhanden.
Mit Änderung des Arzneimittelgesetztes 2014 wurde erstmals ein Antibiotika-Minimierungskonzept für die landwirtschaftliche Tierhaltung gesetzlich verankert. Damit wird der Einsatz von Antibiotika auf das zur Behandlung von Tierkrankheiten notwendige Maß beschränkt. Außerdem wurden die Befugnisse der Kontroll- und Überwachungsbehörden deutlich erweitert.
Die Bundesregierung hat mit einem Präventionspaket den Nichtraucherschutz im Berichtszeitraum deutlich verbessert: Bis zum 20. Mai 2016 war die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. In ihr werden neben Tabakerzeugnissen und pflanzlichen Raucherzeugnissen erstmals auch nikotinhaltige E-Zigaretten und Nachfüllbehälter reguliert. Zudem dürfen E-Zigaretten und E-Shishas seit April 2016 nicht mehr an Jugendliche verkauft werden.
Die Einschränkung der Tabakwerbung im öffentlichen Raum ist vom Kabinett beschlossen. Sie befindet sich in der parlamentarischen Beratung und soll am 1. Juli 2020 in Kraft treten.
Durch die Einführung der EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) und die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health-Claims-Verordnung) wurden die Regelungen zum Schutz vor Täuschung und Irreführung auf EU-Ebene harmonisiert. Zu den wichtigsten Neuerungen der LMIV zählen eine Mindestschriftgröße für die Pflichtkennzeichnungselemente auf Verpackungen und spezielle Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel-Imitate, beispielsweise Pizzabelag mit Pflanzenfett anstelle von Käse.
Die sogenannte Health-Claims-Verordnung legt fest, dass nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln - wie zum Beispiel "ballaststoffreich" - grundsätzlich verboten sind. Solche Angaben sind nur noch gestattet, wenn sie bewertet und zugelassen sind.
Die Bundesregierung will auch mehr gegen Übergewicht, Fehlernährung und körperlicher Inaktivität unternehmen. Darum fördert sie eine ausgewogene Ernährungsweise und einen gesundheitsbewussten Lebensstil. Ein Schwerpunkt liegt auf der Ernährung von Kindern und Jugendlichen.
Gegen Lebensmittelverschwendung gibt es die Aktion "Zu gut für die Tonne". Die Bundesregierung will sie in eine nationale Strategie gegen Lebensmittelverschwendung überführen. So sollen neben den Bundesländern auch alle Akteure der Wertschöpfungskette, Industrie, Großverbraucher und Handel, eingebunden werden.
Ein eigener Abschnitt des Berichts ist der Sicherung der weltweiten Ernährung gewidmet. Immer noch leiden etwa 800 Millionen Menschen weltweit an Hunger und Unter- beziehungsweise Mangel- und Fehlernährung.
Der Bericht stellt Maßnahmen dar, mit denen die Bundesregierung auf das Ziel einer ausreichenden und gesundheitlich unbedenklichen Ernährungssicherung für die wachsende Weltbevölkerung hinarbeitet.