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Das Strafrecht bei extremistischen Straftätern wird erweitert. Für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, kann nach der Haft die elektronische Fußfessel angeordnet werden. Bei Staatsschutzdelikten soll künftig bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren genügen, um eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen. Das Gesetz ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten.
Die Reform ermöglicht die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität. Hierdurch wird der bereits bestehende europaweite Austausch durch ein neues Instrument ergänzt.
Die Bundesregierung unterstützt mit Förderprogrammen die Prävention von allen Formen des Extremismus. Die entsprechenden Mittel wurden erhöht. Dazu gehört die Einrichtung eines neuen nationalen Präventionsprogramms zur Vorbeugung von islamistischem Extremismus, für das 100 Millionen Euro bereitgestellt werden.