Gegen Extremismus und Terrorismus

Polizeibeamte vom Anti-Konflikt-Team stehen an der Jannowitzbrücke in Berlin während einer Demonstration gegen einen Aufmarsch der NPD zusammen.

Gegen Extremismus in jeglicher Form konsequent eintreten.

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ISIS-Verbot in Deutschland

Die Bundesregierung hat im September 2014 die Terrororganisation „Islamischer Staat“ (ISIS) verboten. Das Verbot umfasst sämtliche Betätigungen der Vereinigung, etwa im Internet oder in sozialen Medien, bei Demonstrationen oder der Anwerbung von Geldern und Kämpfern für ISIS. Auch ihre Kennzeichen und Symbole dürfen nicht mehr gezeigt werden.

Kampf gegen Rechtsterrorismus

Die Aufdeckung der NSU-Mordserie im November 2011 hat in Deutschland einen großen Schock und große Betroffenheit ausgelöst. Die Bundesregierung hat Mitgefühl und trauert mit den Menschen, die vom NSU ermordet oder bei Sprengstoffanschlägen schwer verletzt wurden, und mit deren Angehörigen.

Die Bundesregierung setzt den Kampf gegen Rechtsterrorismus fort. Sie hat am 26. Februar 2014 den Bericht über den Umsetzungsstand der Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses beschlossen. Der NSU-Untersuchungsausschuss hatte Verbesserungsmaßnahmen in den Bereichen Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und Demokratieförderung empfohlen. Dazu gehören eine stärkere Funktion des Bundesverfassungsschutzes als Zentralstelle sowie mehr Zuständigkeiten für den Generalbundesanwalt. Die Bundesregierung hat am 27. August 2014 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Empfehlungen für den Bereich der Justiz umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung.

Extremismus-Prävention

Ab 2015 unterstützt ein neues Bundesprogramm das zivile Engagement für Demokratie und Vielfalt. Dafür stehen 30,5 Millionen Euro zur Verfügung. Schwerpunkt des Programms "Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschen-feindlichkeit" ist die Bekämpfung des Rechtsextremismus. Auch Projekte gegen andere Formen des Extremismus werden unterstützt.

Antiterrordatei

Die Bundesregierung hat am 8. April 2014 ein Gesetz zur Änderung des Antiterror-Datei-Gesetzes beschlossen. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Errichtung der bestehenden Antiterrordatei mit der Verfassung vereinbar ist, jedoch bei einigen Regelungen Änderungen verlangt. Das neue Gesetz nimmt die erforderlichen Anpassungen vor. Es soll am 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Verzicht auf Demokratieerklärung

Initiativen, die sich ehrenamtlich gegen Extremismus engagieren, müssen künftig nicht mehr die sogenannte Extremismusklausel unterschreiben. Stattdessen wird zukünftig im Zuwendungsbescheid klar geregelt, dass keine Steuergelder an extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Der Bund weist im Begleitschreiben ausdrücklich auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen hin