Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Entwurf im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen veröffentlicht. Dieser sieht die freie Wahl eines Endgeräts für den Breitbandanschluss (Router, Kabelmodem) vor. Damit soll die bisherige Praxis einiger Netzbetreiber unterbunden werden, die für den Netzzugang ausschließlich von ihnen vertriebene Endgeräte zulassen.