Fragen und Antworten zum Energiekonzept

Energie Fragen und Antworten zum Energiekonzept

Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Energiekonzept verständigt. Im Mittelpunkt steht der Ausbau der erneuerbaren Energien. REGIERUNGonline hat die wichtigsten Fragen und Antworten aufgelistet, die im Zusammenhang mit dem Energiekonzept 2050 stehen.

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Warum hat die Bundesregierung ein Energiekonzept entwickelt?

Die Bundesregierung hat ein klares Ziel vor Augen: Um den Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger auch in Zukunft zu sichern, muss Energie bezahlbar bleiben. Gleichzeitig soll unsere Wirtschaft auch in Zukunft eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt sein.

Der Energiefahrplan betrachtet vor diesem Hintergrund zum ersten Mal die Gewinnung und den Verbrauch von Energie in seiner Gesamtheit. Alle Faktoren werden beleuchtet: Produktion, Transport und Speicherung sowie der Verbrauch.

Klar ist: Die Preise für Energie werden auch in Zukunft steigen, denn weltweit wird mehr Energie benötigt. Die fossilen Energiestoffe wie Öl, Kohle und Erdgas sind aber nicht unendlich vorhanden. Ihr Verbrauch schadet zudem Umwelt und Klima.

Nicht zuletzt, um unseren Wohlstand zu erhalten, benötigen wir auch in Zukunft eine sichere und bezahlbare Energie.

Wir haben uns deshalb auch wegen des Klimaschutzes dafür entschieden, dass die erneuerbaren Energien beim Energiemix der Zukunft den Hauptanteil tragen werden. Und zwar für Strom, Wärme und Verkehr. Bisher wird unser Strom zu fast 50 Prozent aus Kohle, zu fast 23 Prozent aus Kernenergie und zu 16 Prozent aus erneuerbaren Energien hergestellt. Langfristig sollen die erneuerbaren Energien 60 Prozent der Energieversorgung und 80 Prozent der Stromversorgung übernehmen.

Parallel soll unser Energieverbrauch durch den Einsatz hocheffizienter Technologien auf etwa die Hälfte sinken. Diese Umstellung ist nicht von heute auf morgen möglich und kostet viel Geld: für Investitionen in neue Energietechnik und eine moderne Infrastruktur. Dafür brauchen wir dringend einen Fahrplan, der allen Beteiligten – Staat, Unternehmen und  Bürgerinnen und Bürgern - aufzeigt, wohin es geht und was jeder dazu beitragen muss.

Reicht ein nationales Energiekonzept aus? Oder muss das Programm auch mit den internationalen Partnern koordiniert werden?

Eine enge europäische und internationale Abstimmung ist für den Übergang zu einer modernen, CO2-armen und sicheren Energieversorgung unerlässlich. Die Bundesregierung setzt sich etwa auf europäischer Ebene für den Auf- und Ausbau eines europaweiten Netzverbunds ein. Der EU-Emissionshandel soll schrittweise zum globalen Kohlenstoffmarkt ausgebaut werden – das vermeidet Verzerrungen im internationalen Wettbewerb. Und: Weiterhin unterstützt die Bundesregierung deutsche Unternehmen bei großen Infrastrukturprojekten, um Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten. So können etwa Gaspipelines oder Solarstrom aus Nordafrika helfen, die Energieversorgung auf ein breiteres Fundament zu stellen.

Was kostet uns die Energiewende?

Die klimapolitischen Ziele des Energiefahrplans erfordern zusätzliche Investitionen in einer Größenordnung von rund 20 Milliarden Euro jährlich. Mit diesen Investitionen sind allerdings auch eine Verminderung der Energieimporte und die Einsparung von Energiekosten verbunden. Deswegen lohnen sich diese Investitionen volkswirtschaftlich: In allen Zielszenarien, die durchgerechnet wurden, liegen Wachstum und Beschäftigung höher als ohne die Investitionen in den Klimaschutz.

Stichwort Erneuerbare Energien: Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Erneuerbare einen größeren Anteil an der Energieproduktion bekommen?

Erneuerbare Energien sind neben dem Energiesparen das Herzstück des Energiefahrplans: Bis 2050 soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch 60 Prozent betragen. Und: Der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien soll bis 2050 auf 80 Prozent steigen.

Kurz- und mittelfristig bietet die Windenergie an Land das wirtschaftlichste Ausbaupotential. Dazu gehört insbesondere der Ersatz alter durch neue, effizientere Anlagen. Und: Bund, Länder und Kommunen sollen ausreichend zusätzliche Flächen für Windenergiegebiete ausweisen.

Aber die Bundesregierung setzt sich auch für  Windparks auf See (Offshore) ein. Deshalb wird die KfW ein Sonderkreditprogramm "Offshore Windenergie" mit einem Kreditvolumen in Höhe von fünf Milliarden Euro für die Einrichtung der zehn ersten Offshore-Windparks auflegen.

Die Bundesregierung strebt außerdem eine verbesserte Strategie zur energetischen Nutzung von Biomasse an. Besonders Biomasse ist gut geeignet, die ungleichmäßige Stromerzeugung aus Wind und Sonne auszugleichen.

Warum brauchen wir längere Laufzeiten der Kernkraftwerke?

Die Bundesregierung will die Kernenergie durch erneuerbare Energie ersetzen. Ein Baustein des 2010 beschlossenen Energiekonzepts ist die Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke. Sie soll einen zuverlässigen und bezahlbaren Energiemix sichern, bis der vollständige Umstieg auf erneuerbare Energien gelingt. Kernenergie ist somit als Brückentechnologie unverzichtbar.

Ein Vorteil: Kernenergie ist weitgehend CO2-neutral. In Deutschland vermeidet der Atomstrom jährlich circa 100 bis 150 Millionen Tonnen CO2.

Welche Laufzeiten sind Bestandteil des Energiekonzeptes?

Die Bundesregierung hatte im Jahr 2010 beschlossen, die Laufzeiten der 17 deutschen Kernkraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre zu verlängern. Bei Kernkraftwerken, die bis einschließlich 1980 in Betrieb genommen wurden, wird die Laufzeit um acht Jahre verlängert, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die Laufzeitverlängerung wurde durch das Moratorium vom 14. März 2011 für drei Monate ausgesetzt.

Was heißt  „Moratorium“ und was folgt daraus?

Als „Moratorium“ wird allgemein eine Entscheidung bezeichnet, bei der eine Handlung aufgeschoben oder zeitlich befristet unterlassen wird. Dies kann ein gesetzlich angeordneter oder vertraglich vereinbarter Aufschub sein.

Am 14. März 2011 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel ein dreimonatiges Moratorium für die 2010 beschlossene Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke verkündet. Dies geschah als Reaktion auf die Ereignisse in Japan. Im Mittelpunkt des Moratoriums stehen die Sicherheitsprüfung der Kernkraftwerke und zugleich die Vorbereitung auf eine Beschleunigung der Energiewende hin zu erneuerbaren Energien.

Welche Kernkraftwerke wurden im Rahmen des Moratoriums sofort abgeschaltet?

Die bis einschließlich 1980 in Betrieb gegangenen sieben ältesten Kernkraftwerke bleiben für die Dauer der Sicherheitsüberprüfungen vom Netz. Dabei handelt es sich um folgende Anlagen: Biblis A, Biblis B, Neckarwestheim 1, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser sowie Philippsburg 1.

Wann werden voraussichtlich alle deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet sein?

Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass die Nutzung der Kernenergie als Brückentechnologie erforderlich ist. In der Zeit des Moratoriums wird zu prüfen sein, wie der Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien forciert und dieses Ziel noch schneller erreicht werden kann.

Brückentechnologie bedeutet: Ausstieg aus der Kernenergie und schnellstmögliche Sicherstellung der Energieversorgung in Deutschland durch erneuerbare Energien. Aber: Ein Abschalten deutscher Kernkraftwerke unter Inkaufnahme der Verwendung von Kernenergie aus anderen Ländern ist nicht die Antwort der Bundesregierung.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Abschaltung?

Das Atomgesetz erlaubt, bei einem Gefahrenverdacht die einstweilige Betriebseinstellung anzuordnen. Ein derartiger Verdacht ist gegeben, wenn sich wegen begründeter Unsicherheiten während der Risikovorsorge Schadensmöglichkeiten nicht völlig ausschließen lassen.

Diese Situation ist nun vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan eingetreten. Sie zeigen, dass bei einer älteren Anlage ein nicht mehr beherrschbarer Störfall möglich ist, wenn mehrere äußerst unwahrscheinliche Ereignisse zusammentreffen. Im Sinne äußerster Vorsorge kann deshalb eine vorübergehende oder auch endgültige Stilllegung angeordnet werden. Bei dieser Entscheidung geht es um keine gesetzliche Regelung, sondern um einen Schritt der Reaktoraufsicht der Bundesregierung beziehungsweise der Länder. Das Parlament entscheidet lediglich generell über die Laufzeiten der Kernkraftwerke und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken. Die Betriebseinstellung der sieben ältesten Anlagen kann von den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht angeordnet werden.

Welche Aufgaben hat die unabhängige Reaktorsicherheitskommission?

Die Bundesregierung hat die Reaktorsicherheitskommission im Rahmen des Moratoriums beauftragt, zunächst einen Anforderungskatalog für eine Sicherheitsüberprüfung der deutschen Kernkraftwerke zu erstellen. Auf dieser Grundlage werden dann anlagenspezifische Sicherheitsüberprüfungen unter Berücksichtigung der Ereignisse in dem japanischen Kernkraftwerk Fukushima I durchgeführt und bewertet. Darüber hinaus werden über die vorhandenen Sicherheitsstandards Risiken neu bewertet.

Untersucht werden sollen beispielsweise naturbedingte Ereignisse wie Erdbeben, Hochwasser, wetterbedingte Folgen sowie mögliche Überlagerungen. Auch Flug-zeugabstürze, terroristische Einwirkungen und Angriffe von außen auf rechnerbasierte Steuerungen und Systeme werden einbezogen.   

Aus diesen Szenarien ergeben sich technische Fragen: Kann ein Reaktor sicher abgeschaltet werden, kann die Wärmeabfuhr gesichert werden, wenn die Kühlung ausfällt? Gibt es genügend Barrieren, um ein Austreten von Radioaktivität zu verhindern? Welche Reserven sehen die Anlagen für bestimmte Ausfälle vor, etwa bei Stromausfall?

Auch die Sicherheitsstandards der verschiedenen Endlagerstätten werden in die Prüfung einbezogen.

Bis Mitte Mai soll die Reaktorsicherheitskommission einen ersten Bericht vorlegen. Auf der Grundlage dieses Berichts kann die Ethikkommission ein Votum für die gesellschaftliche Bewertung abgeben.

Welche Aufgaben hat die Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“?

Am 22. März 2010 hat die Bundesregierung die Ethikkommission „Sichere Energieversorgung“  berufen. Auftrag der Kommission ist es, die Energiewende auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens zu stellen. Sie soll sich in einem umfassenderen Sinne mit den Risiken der Kernenergie und den ethischen Fragen im Zusammenhang mit einem beschleunigten Umstieg zu den erneuerbaren Energien in Deutschland befassen.

Der Kommission gehören Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kirchen an. Geleitet wird das Gremium vom früheren Umweltminister Klaus Töpfer.

Ende Mai wird die Ethikkommission einen Bericht vorlegen.

Wie lautet der Zeitplan für eine beschleunigte Energiewende?

Mitte Juni 2011 endet das dreimonatige Moratorium. Dann soll auch die Entscheidung zur Zukunft der Kernenergie gefallen sein.

Zeitplan:

•          Mitte Mai Gutachten der Reaktorsicherheitskommission

•          Ende Mai Vorschläge der Ethikkommission

•          3. Juni Gespräch Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten

•          6. Juni Kabinettbefassung

•          danach Lesungen im Bundestag und Bundesrat

Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltfreundlichkeit der Energie bleiben die Grundpfeiler der Energiepolitik. Wobei mit Blick auf die Kernenergie die Sicherheit weiterhin oberste Priorität hat.

Der Ausbau von Windkraft ist ein wichtiger Aspekt des Energiekonzepts. Was passiert aber, wenn der Wind nicht weht?

Vor allem brauchen wir moderne, flexiblere Stromnetze und neue Stromspeicher. Denn die vorhandenen Stromnetze sind nicht für eine schwankende Stromeinspeisung geeignet, wie sie sich beispielsweise aus Wind oder Sonne ergibt.

Die neuen Netze müssen Strom nicht nur von Norden nach Westen und Süden transportieren. Sie müssen vielmehr auch den Strom vieler dezentraler Photovoltaik- und Biogasanlagen oder aus Kohle-und Gaskraftanlagen aufnehmen und verteilen. Außerdem soll das deutsche Stromnetz stärker als bisher in einen europäischen Verbund eingebettet werden. Eine künftige Stromautobahn soll Energie über weite Strecken möglichst verlustarm transportieren.

Um überproduzierten Strom zu speichern und bei Bedarf in das Netz einzuspeisen, braucht man Speicherkraftwerke, zum Beispiel Pumpspeicher. Deren technische und wirtschaftliche Potenziale sind noch nicht hinreichend erschlossen. Die Bundesregierung wird daher Forschung und Entwicklung von Speichertechnologien finanziell fördern.

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Stromnetze zügig ausgebaut werden können?

Die Bundesregierung wird den bisher schrittweisen Ausbau des Netzes deutlich beschleunigen. Sie entwickelt 2011 ein Konzept für die bundesweite strategische Planung eines "Zielnetzes  2050". Sie prüft zudem, ob und wie wirtschaftliche Anreize zu einem schnelleren Netzausbau beitragen können.

Ein zwischen allen Netzbetreibern abgestimmter zehnjähriger Netzausbauplan soll zukünftig eine deutschlandweite Netzausbauplanung sicherstellen. Für die Planungsträger in den Ländern sollen dann der vorrangige energiewirtschaftliche Bedarf verbindlich festgelegt und darüber hinausgehend die Ausbautrassen gesichert werden. Ein transparentes Verfahren und eine frühzeitige Beteiligung der Länder und der anderen Beteiligten regelt ein Gesetz.

Die Bundesregierung wird die Öffentlichkeit unmittelbar informieren. Denn dies ist für mehr Verständnis und Akzeptanz für den Leitungsausbau wichtig.

Wie hilft die Bundesregierung Verbrauchern und Betrieben dabei, Energie effizienter einzusetzen?

Um privaten Haushalten und Betrieben ungenutzte Einsparpotentiale aufzuzeigen, schafft die Bundesregierung finanzielle Anreize und verbessert Information und Beratung.

Ein "Energieeffizienz-Fonds" soll dafür wichtige Maßnahmen finanzieren:

Für Verbraucher:

  • verständliche und praktische Verbraucherinformationen
  • Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte
  • aussagekräftige Energieausweise für Gebäude

Für Mittelstand und Industrie:

  • Unterstützung der Einführung hocheffizienter Technologien,
  • Förderung der Optimierung energieintensiver Prozesse,

Für Kommunen:

  • Unterstützung und Entwicklung kommunaler Effizienzmaßnahmen etwa bei der Straßenbeleuchtung, dem Energieeinsatz in Krankenhäusern und Wasserwerken,
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Modellprojekten.

Intelligente Stromzähler:

Künftig sollen Verbraucher besonders kostengünstigen Strom nutzen können, wenn er zum Beispiel wegen guter Windbedingungen im Überschuss produziert wird. Dafür benötigen wir so genannte "intelligente" Netze und Zähler, die Anbieter und Kunden elektronisch miteinander kommunizieren lassen. Die Bundesregierung setzt sich für den flächendeckenden Einsatz neuer Zähler ein. Dazu gehören auch lastvariable Stromtarife.

Wird es auch in Zukunft Kohle- und Gaskraftwerke geben?

Flexible Kohle- und Gaskraftwerke sind auch in Zukunft erforderlich, um bei kurzfristigen Nachfragespitzen immer ausreichend Strom anbieten zu können. Damit gleichzeitig die anspruchsvollen Klimaziele erreicht werden, fördert die Bundesregierung die Modernisierung der fossilen Kraftwerke. Zum Beispiel durch neue Kraftwerke, bei denen CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS-Verfahren) möglich ist. Bis 2020 sollen in Deutschland zwei Modellanlagen für die dauerhafte Speicherung von CO2 gebaut werden. Darüber hinaus soll ein Speicherprojekt für industrielle CO2-Emissionen (zum Beispiel ein Gemeinschaftsprojekt für Industrie- Biomasse-CO2) entstehen.

Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der energetischen Gebäudesanierung?

Unser zentrales Ziel ist es, den Wärmebedarf des Gebäudebestandes konsequent zu senken, bis wir 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand haben. Dafür ist die Verdopplung der energetischen Sanierungsrate von jährlich etwa 1 Prozent auf 2 Prozent erforderlich.

Bis 2020 wollen wir eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 Prozent erreichen. Darüber hinaus streben wir bis 2050 eine Minderung des Primärenergiebedarfs in der Größenordnung von 80 Prozent an.

Was tut die Bundesregierung, um die energetische Sanierung von Gebäuden voranzutreiben?

Die bisherigen Instrumente werden nicht ausreichen, um unsere Ziele umzusetzen: Die Energieeinsparverordnung (EnEV) definiert Anforderungen an Neubauten und bei Sanierungen im Bestand. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zielt ebenfalls auf Neubauten. Diese Instrumente müssen im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit weiterentwickelt werden, um die Sanierungsziele zu erreichen. 

Mit der Novelle der EnEV 2012 wird das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt. Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 Prozent. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei einzuhalten.

Welche Vorteile habe ich als Mieter von der Gebäudesanierung?

Die „zweite Miete“ entfällt, die durch hohe Nebenkosten für Warmwasser und Heizung entsteht. Durch Wärmeschutzmaßnahmen und moderne  Heizsysteme wird die Innenraumtemperatur effektiv kontrolliert. Der Energieverbrauch im Winter wird drastisch gesenkt, das heißt die Heizkosten sinken enorm. Im Sommer hingegen bleiben die Wohnungen deutlich kühler. 

Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotentiale im Gebäudebereich zu heben, wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten.

Welche Kosten entstehen für mich als Wohnungseigentümer/Hauseigentümer bei der energetischen Sanierung meines Gebäudes?

Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist die wichtigste Maßnahme, um den Verbrauch an fossilen Energieträgern nachhaltig zu mindern und die Abhängigkeit von Importen zu mindern.

Die nötigen Investitionen werden durch umfangreiche Förderprogramme der Bundesregierung unterstützt. Sie führen größtenteils bereits mittelfristig zu einer erheblichen Kostenersparnis.

Haus- und Wohnungseigentümer werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Bankengruppe) durch die Förderprogramme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen bei der Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen unterstützt.

Welche Sanierungs-Maßnahmen werden gefördert und wie hoch ist diese Förderung?

Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien wird mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds fortgeführt. Darüber hinaus prüfen wir eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratische Weise anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen.

Grundsätzlich gilt: Die Förderung fällt im Einzelfall umso attraktiver aus, je mehr Energie die geförderte Maßnahme einspart. Gefördert werden zum Beispiel Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung oder Einbau einer Lüftungsanlage. Die Maßnahmen können frei miteinander kombiniert werden.
 
Details zu den technischen Anforderungen erhalten Sie bei der KfW.

Können Vermieter gezwungen werden, energetisch zu sanieren?

Nein. Aber die Bundesregierung will das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Die Vergleichsmietenregelung wird überprüft.

Außerdem werden die Möglichkeiten des "Energie-Contracting" erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotentiale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb die erforderlichen rechtlichen Änderungen umsetzen, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Wärmeliefer-Contracting zu schaffen. Ab 2013 soll Energieeinspar-Contracting bei der Öko-Steuer nur dann steuerbegünstigt sein, wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt werden..

Welche weiteren Maßnahmen sieht das neue Energiekonzept der Bundesregierung vor?

Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden wird die Bundesregierung die Wirtschaft auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten und – wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen  

Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein kommunales Förderprogramm "Energetische Städtebausanierung" bei der KfW auflegen.

Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen.

Wie komme ich im Jahr 2050 von Punkt A nach Punkt B – nur mit Bus und Bahnen, oder auch noch im eigenen Auto?

Einsteigen, losfahren, schnell, bequem und sicher ankommen: Auch in Zukunft werden Bürgerinnen und Bürger im eigenen Auto fahren können. Langfristig muss der Straßenverkehr jedoch unabhängig vom Öl werden – das ist nicht nur besser für die Umwelt, es schont auch den Geldbeutel. Ziel der Bundesregierung ist es daher, bis 2020 eine Million Elektrofahrzeuge auf die Straße zu bringen, bis 2030 etwa sechs Millionen.

Damit der Umstieg auf Elektroautos attraktiver wird, will die Bundesregierung besondere Anreize für den Kauf schaffen. Dazu gehört etwa kostenloses Parken. Und wenn Elektroautos erst in Großserie gebaut werden, sind sie auch für jedermann bezahlbar.

Thema privater Haushalt: Wo liegen hier die größten Energieeinsparmöglichkeiten?

Energie einsparen ist unsere größte "Energiequelle". Deswegen ist Energiesparen angesagt, besonders auch im Haushalt. Jeder kann seine Energiekosten senken und die Umwelt entlasten.

Bis zu 45 Prozent des privaten Stromverbrauchs gehen auf das Konto von Haushaltsgeräten. Die so genannte Weiße Ware birgt erhebliches Einsparpotenzial: Wer zum Beispiel beim Kühlen und Gefrieren auf neue, hocheffiziente Technik setzt, kann im Vergleich zu Geräten von 1998 bis zu 70 Prozent der Stromkosten sparen.

Wärme hat den größten Anteil an den Betriebskosten einer Wohnung. Mehr als einen Euro pro Quadratmeter bezahlt ein Mieter im Durchschnitt jeden Monat für Heizung und Warmwasser.

Wärmedämmung, Wärmeschutzfenster oder eine moderne Heizung sind zwar Sache des Vermieters, aber Mieter können auch selbst etwas tun, um Energie und Geld zu sparen: Zum Beispiel Heizen nach Bedarf: Wer nur so viel heizt, wie er tatsächlich benötigt, kann seine Heizkosten deutlich senken. Jeder Grad Celsius weniger senkt den Energieverbrauch um rund sechs Prozent. Wer in einem Raum die Temperatur von 24 °C auf 20 °C reduziert, spart dort gut 20 Prozent der Heizkosten.

Welche Auswirkungen hat das neue Energiekonzept der Bundesregierung auf den Strompreis? Und wie wirkt sich die Verlängerung der KKW-Laufzeiten aus?

Die Entwicklung des Strompreises hängt sowohl von den Kosten der Stromproduktion, aber auch von den Transportkosten ab.

Bei den Produktionskosten wirken sich die Preise für fossile Brennstoffe stärker auf die Entwicklung des Strompreises aus als die kostengünstigere Kernenergie. Und: Da der Anteil der Kernenergie nur bei 23 Prozent liegt, ist von der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke mittel- und langfristig lediglich ein preisdämpfender Effekt zu erwarten. Die von der Bundesregierung geplante Verbesserung der Infrastruktur mit neuen Stromnetzen, Energiespeichern und Gaspipelines wird zu Effizienzgewinnen führen. Auch dies senkt zukünftig die Stromkosten.

Wie wird das Energiesparen gefördert?

Die Bundesregierung wird einen Effizienzfonds einrichten. Verbraucher bekommen verständliche und umsetzbare Informationen, wie sie Energie einsparen können: etwa durch Stromsparchecks für private Haushalte. Mit der "Initiative Energieeffizienz" können Verbraucher ungenutzte Energiesparreserven besser erkennen und Energiekosten einsparen.

Den größten Beitrag zur Senkung des Energieverbrauchs leistet die Gebäudesanierung. Deshalb fördert die Bundesregierung Maßnahmen zur Wärmedämmung und Erneuerung von Heizanlagen. Darüber hinaus werden Energieausweise für Gebäude ausgestellt. Die Sanierungsquote von Gebäuden soll verdoppelt werden. So kann der Energiebedarf im Gebäudebereich bis 2050 um bis zu 80 Prozent gesenkt werden.

Was kostet uns der Aufbau einer klimafreundlichen Energieversorgung? Und welche Kosten kommen auf die Bürgerinnen und Bürger zu?

Das zu erwartende Investitionsvolumen liegt in einer Größenordnung von rund 20 Milliarden Euro jährlich. Allerdings bringen diese Investitionen auch finanzielle Vorteile mit sich: Sie vermindern die Energieimporte. Durch Einsparung können Energiekosten sinken.

Mittel- und langfristig dämpft die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke die Strompreise.

Auch Investitionen in die Gebäudesanierung führen mittel- und langfristig zu teilweise deutlichen Einsparungen. Klar ist auch, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit bei der Gebäudesanierung eingehalten wird.

Die Bundesregierung wird die erforderlichen baulichen Maßnahmen in erheblichem Maße finanziell unterstützen: So will sie die Sanierung künftig steuerlich fördern. Außerdem wird die KfW ein kommunales Förderprogramm "Energetische Städtebausanierung" auflegen.

Investitionen in Effizienz- und Umwelttechnologie stärken deutsches Know-How und sichern Arbeitsplätze. Zudem steigen die Exportchancen in einem wichtigen Zukunftsmarkt. Den Investitionskosten stehen also erhebliche volkswirtschaftliche Vorteile gegenüber – die auch den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Gute kommen.

Warum muss so viel Geld in Energieforschung investiert werden?

In der Grundlagenforschung entstehen viele völlig neue Erkenntnisse, die große Auswirkungen auf die Energieversorgung haben. So entwickeln Forscherinnen in der Nanotechnologie (Forschung an allerkleinsten Strukturen) neue Materialstrukturen, die einen Durchbruch bei der Entwicklung leistungsfähiger und dabei sehr leichter Batterien versprechen. Die angewandte Forschung hat etwa durch neuartige Materialien bei Windkrafträdern dazu beigetragen, dass neue Anlagen sehr viel mehr Strom produzieren als vergleichbare älteren Datums.

Warum ist Forschung für Energiespeicherung notwendig?

Wenn Strom vorwiegend aus regenerativen Energien – also Wind, Sonnenlicht, Wasser – gewonnen wird, ist Energiespeicherung in großem Umfang notwendig. Gerade Wind und Sonnenlicht sind nicht immer dann verfügbar, wenn viel Strom gebraucht wird. Die vorwiegend genutzte Möglichkeit für die Speicherung besteht in Pumpspeicherwerken. Diese brauchen sehr viel Platz, da künstliche Seen in höherer Lage anzulegen sind. Platz, der in Deutschland nicht verfügbar ist. Gefragt sind deshalb andere, ökologisch akzeptablere Lösungen. Die derzeit untersuchten Alternativen – Umwandlung in Wasserstoff, chemische Großbatterien, unterirdische Druckluftspeicher – sind noch nicht praktikabel. Diese Technologien bieten noch einen zu geringen Leistungsgrad. Obendrein sind sie mit verschiedenen ökologischen Probleme verbunden.

Strom wird seit langem durch Leitungen geschickt – warum besteht hier noch Forschungsbedarf?

Niemand will mehr Strommasten in seiner Nähe haben als unbedingt notwendig. Deshalb gibt es Forschungen zu "intelligenten Netzen": zu Stromnetzen, die effizienter und schneller Energie einspeisen und transportieren. Ein großes Problem besteht darin, Strom aus großer Entfernung zu transportieren, etwa aus der Sahara. Der Verlust in normalen Hochspannungsleitungen wäre viel zu hoch, so dass jetzt erforscht wird, ob der Transport von Gleichstrom effektiver ist.