Forschungs-Förderung

Jahresbericht 2013/2014 Forschungs-Förderung

Der Etat für Bildung und Forschung steigt 2014 weiter um 1,2 Milliarden auf rund 15,3 Milliarden Euro. Das sind drei Prozent des gesamten Bundeshaushalts. Bis 2017 wird der Etat nochmals um 25 Prozent auf 17 Milliarden Euro steigen. Vor 12 Jahren waren es sieben Milliarden Euro.

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Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ Leipzig: Projektion von dreidimensionalen Atmosphärendaten.

Politik, Wirtschaft und Wissenschaft investieren über 80 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung.

Foto: Burkhard Peter

Politik, Wirtschaft und Wissenschaft investieren inzwischen weit über 80 Milliarden Euro in Forschung und Entwicklung. Damit liegt Deutschland weltweit in der Spitzengruppe. Allein der Bund fördert Wissenschaft, Forschung und Entwicklung 2014 mit 14,4 Milliarden Euro. Die größten Positionen sind Gesundheitsforschung und Gesundheitswirtschaft, Luft- und Raumfahrt, Energieforschung und Energietechnologien sowie Klima, Umwelt, Nachhaltigkeit.

Der Bund wird in dieser Legislaturperiode seine Investitionen weiter steigern und 3 Milliarden Euro zusätzlich für Forschung und Entwicklung zur Verfügung stellen. Damit finanziert er zum Beispiel außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, den Pakt für Forschung und Innovation und die Exzellenzinitiative.

Logo Hightech-Strategie der Bundesregierung

Foto: BMBF

Neue Hightech-Strategie

Die Bundesregierung hat die „Neue Hightech-Strategie – Innovationen für Deutschland“ am 3. September beschlossen. Mit dieser umfassenden und ressortübergreifenden Strategie sollen die Kräfte aus Wissenschaft und Wirtschaft gebündelt werden, um Ideen noch schneller in innovative Produkte und Dienstleistungen zu überführen.

Forschungs- und Innovationsprogramm „Horizont 2020“

Anfang 2014 fiel der Startschuss für das Forschungs- und Innovationsprogramm Horizont 2020 der EU. Es ermöglicht die Förderung von Forschung und Innovation von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung. Horizont 2020 ist mit 77 Milliarden Euro das weltweit größte Programm dieser Art. Davon werden in den nächsten sieben Jahren auch Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Deutschland profitieren. Für Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus Deutschland ergibt sich die Chance, jährlich bis zu 1,5 Milliarden Euro aus Brüssel einzuwerben.

Forschungsförderung für Hochschulen

Bisher kann der Bund nur die außeruniversitäre Forschung institutionell fördern (u. a. Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft), Hochschulen hingegen nur über befristete Programme (z. B. Hochschulpakt 2020, Exzellenzinitiative). Ziel der Bundesregierung ist es, im Einvernehmen mit den Ländern die Hochschulen auch dauerhaft fördern und damit stärken zu können. Daher hat die Bundesregierung am 16. Juli 2014 einen Gesetzentwurf zur Neufassung des Artikels 91b Absatz 1 des Grundgesetzes beschlossen. Damit soll der verfassungsrechtliche Rahmen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Hochschulbereich zum 1. Januar 2015 geschaffen werden.

Wissenschaftspakte

Der Pakt für Forschung und Innovation und der Hochschulpakt sollen fortgeschrieben werden. Die Exzellenzinitiative wird evaluiert , eine Nachfolgeinitiative von Bund und Ländern soll bis 2016 entwickelt werden.