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Filmerbe muss digitalisiert werden

Film Filmerbe muss digitalisiert werden

Bis vor wenigen Jahren wurden Filme ausschließlich analog produziert. Damit Filmklassiker auch in Zukunft noch von einem breiten Publikum gesehen werden können, müssen sie digitalisiert werden. Der Bund fördert daher die Digitalisierung des nationalen Filmerbes.

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"Der blaue Engel" von Carl von Sternheim mit Marlene Dietrich in der Hauptrolle

"Der blaue Engel" mit Marlene Dietrich in der Hauptrolle

Foto: picture-alliance / KPA

Ob Murnaus Stummfilm "Nosferatu" oder Carl von Sternheims "Der blaue Engel" mit Marlene Dietrich - ohne die Digitalisierung könnten Filmklassiker wie diese bald nicht mehr in deutschen Kinos gezeigt werden. Im Zuge der Umrüstung der Kinos auf digitale Projektion werden die analogen 35-Millimeter-Filmrollen bald der Vergangenheit angehören.

Deshalb unterstützt der Bund die Digitalisierung des nationalen Filmerbes. In einem ersten Schritt fördert der Bund in diesem Jahr mit 430.000 Euro Digitalisierungsprojekte in drei Einrichtungen.
Das hat Kulturstaatsminister Bernd Neumann Anfang Februar in einer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages angekündigt.

Digitalisierung von historischem Filmmaterial und Filmklassikern

230.000 Euro erhält das Bundesarchiv für die Digitalisierung historischen Filmmaterials. Damit kann es zum einen die technischen Voraussetzungen für die zeitgemäße Sichtung von altem Filmmaterial schaffen, damit dieses künftig in Film- und Fernsehproduktionen verwendet werden kann.

Zum anderen soll mit diesen Mitteln die Digitalisierung historischen Filmmaterials zum Ersten Weltkrieg ermöglicht werden, damit es 2014 zum hundertsten Jahrestag des Kriegsbeginns zur öffentlichen Nutzung bereit steht.

Darüber hinaus erhalten die Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung und die DEFA-Stiftung jeweils 100.000 Euro. Diese Stiftungen, für die der Bund eine besondere Verpflichtung sieht, bewahren wertvolle Filmbestände aus den Anfangsjahrzehnten des deutschen Filmschaffens beziehungsweise der DDR.

Pflichtregistrierung für Kinofilme

Seit 2004 müssen Kopien sämtlicher Filme, die von Filmförderungseinrichtungen des Bundes und der Länder gefördert wurden, in anerkannten Archiven hinterlegt werden. Durch diese Pflichthinterlegung für geförderte Kinofilme sind nach derzeitiger Schätzung etwa 80 bis 90 Prozent aller seitdem hergestellten Filme erfasst.

Um einen vollständigen Überblick über die Filmproduktion in Deutschland zu erhalten, soll mit der in diesem Jahr anstehenden Novellierung des Bundesarchivgesetzes zusätzlich eine Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme eingeführt werden. Auch diese Maßnahme wird vom Bund unterstützt. Sie soll zugleich der Ermittlung des finanziellen Mehrbedarfs etwaiger weiterer Maßnahmen zur Sicherung des nationalen Filmerbes dienen.

Neben der öffentlichen Hand sieht der Kulturstaatsminister auch die Filmbranche in der Verantwortung. Über die von ihr finanzierte Filmförderungsanstalt müsse auch die Filmwirtschaft einen substanziellen Beitrag dazu leisten, damit das Filmerbe in den auf digitales Abspiel umgerüsteten Kinos weiterhin gezeigt werden könne, erklärte Neumann in der Sitzung des Kulturausschusses.