Familie

Eltern und ihre zwei Kinder sitzen im Wohnzimmer

„ElterngeldPlus“ schafft mehr Möglichkeiten für Familien.

Foto: Judith Affolter

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Mit dem „ElterngeldPlus“ hat die Bundesregierung mehr Möglichkeiten für Familien geschaffen, indem Teilzeitarbeit und Elterngeld besser verknüpft werden. Die Elternzeit ist noch flexibler geworden. Einen Partnerschaftsbonus gibt es für Eltern, wenn beide gleichzeitig ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienarbeit reduzieren. Das ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, gewinnen mehr Flexibilität. Für die zehntägige Pflegezeit, die Angehörige schon heute in akuten Fällen beanspruchen können, gibt es ab 2015 eine Lohnersatzleistung.

  • Für die zehntägige Pflegezeit, die Angehörige schon heute in akuten Fällen beanspruchen können, gibt es ab 1. Januar 2015 eine Lohnersatzleistung.
  • Wer von der Möglichkeit Gebrauch macht, sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um nahe Angehörige zu pflegen, hat künftig einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen.
  • Einen Rechtsanspruch wird es künftig auch auf die 24-monatige Familienpflegezeit geben. Hier können pflegende Beschäftigte ihre Arbeitszeit bis auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden reduzieren. Den Einkommensausfall können sie durch ein zinsloses Darlehen abfedern.

Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder mehr Beschäftigten.

Ausbau der Kinderbetreuung

Der Bund erhöht das Sondervermögen Kitaausbau um 550 Millionen Euro, damit mehr Betreuungsplätze entstehen. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder mit 200 Millionen Euro bei den Betriebskosten der Kitas.