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Mit dem „ElterngeldPlus“ hat die Bundesregierung mehr Möglichkeiten für Familien geschaffen, indem Teilzeitarbeit und Elterngeld besser verknüpft werden. Die Elternzeit ist noch flexibler geworden. Einen Partnerschaftsbonus gibt es für Eltern, wenn beide gleichzeitig ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienarbeit reduzieren. Das ElterngeldPlus tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft und gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.
Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, gewinnen mehr Flexibilität. Für die zehntägige Pflegezeit, die Angehörige schon heute in akuten Fällen beanspruchen können, gibt es ab 2015 eine Lohnersatzleistung.
Der Rechtsanspruch auf Pflegezeit und Familienpflegezeit gilt gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder mehr Beschäftigten.
Der Bund erhöht das Sondervermögen Kitaausbau um 550 Millionen Euro, damit mehr Betreuungsplätze entstehen. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Länder mit 200 Millionen Euro bei den Betriebskosten der Kitas.