Extreme Börsen-Szenarien verhindern

Hochfrequenzhandel Extreme Börsen-Szenarien verhindern

Die Bundesregierung reduziert die Gefahren und Missbräuche beim computergestützten Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen. Das Hochfrequenzhandelsgesetz trat am 8. Mai 2013 in Kraft.

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Frankfurter Börse

Gravierende Kursschwankungen durch Hochfrequenzhandel sollen vermieden werden

Foto: Sebastian Bolesch

Die neuen Regelungen grenzen die besonderen Risiken des Hochfrequenzhandels ein. Die Bundesregierung ist weltweit Vorreiter bei der Regulierung solcher Finanzgeschäfte.

Hochfrequenzhandel
In den vergangenen Jahren hat der elektronische Handel an den Finanzplätzen an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Handelsteilnehmer setzen beim elektronischen Handel algorithmische Programme ein. Diese Programme erzeugen Kauf- und Verkaufssignale in nur einigen Sekundenbruchteilen. Gleichzeitig sehen sie vor, Finanzprodukte nur für sehr kurze Zeiträume zu halten.
Der sogenannte "Hochfrequenzhandel" hat die Geschwindigkeit und Komplexität des Handels erhöht. Er birgt eine Vielzahl von Risiken, wie die Überlastung der Systeme durch ein sehr hohes Orderaufkommen oder gravierende Kursschwankungen.

Erstmals Regeln für Hochfrequenzhandel

Das Gesetz sieht eine Zulassungspflicht für bislang nicht regulierte Hochfrequenzhändler vor. Zudem werden strenge Anforderungen an den Hochfrequenzhandel gestellt: Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten, dass Störungen des Marktes unterbleiben. Dadurch sollen extreme Börsenszenarien, bei denen es in der Vergangenheit zu gravierenden Kursschwankungen gekommen ist, verhindert werden.

Bessere Aufsicht und mehr Pflichten

Das Gesetz konkretisiert die Auskunfts- und Eingriffsrechte für die Börsenaufsicht sowie für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Zudem stuft es bestimmte Handelsstrategien von Hochfrequenzhändlern als Marktmanipulation ein.

Ferner werden die Börsenbetreiber verpflichtet, ihren Handelsteilnehmern für die exzessive Nutzung der Handelssysteme eine Gebühr aufzuerlegen.

Um ein Ausweichen der Marktteilnehmer auf alternative Plattformen (wie zum Beispiel multilaterale Handelssysteme) zu verhindern, sollen die Gesetzesregelungen auch auf dieses Marktsegment ausgeweitet werden.

Für neue Dokumentationspflichten und Anträge wird den Unternehmen eine Übergangsfrist von einem halben Jahr eingeräumt.