Für die Einführung des Euro sind die sogenannten "Maastricht Kriterien" einzuhalten. Diese können bislang nicht von allen der noch verbliebenen sieben Staaten erfüllt werden.
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Damit die zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erforderliche dauerhafte Konvergenz gewährleistet wird, sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der EU vier Kriterien vor, die jeder Mitgliedstaat erfüllen muss und von EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) zu überprüfen sind:
Darüber hinaus berücksichtigen die Konvergenzberichte der Kommission und der Europäischen Zentralbank auch die Ergebnisse bei der Integration der Märkte, den Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes.
Diese Konvergenzkriterien sollen gewährleisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der WWU ausgewogen und ohne Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten verläuft.