Euro-Konvergenzkriterien

Euro-Konvergenzkriterien

Für die Einführung des Euro sind die sogenannten "Maastricht Kriterien" einzuhalten. Diese können bislang nicht von allen der noch verbliebenen sieben Staaten erfüllt werden.

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Faksimile vom Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union), der am 7. Februar 1992 im niederländischen Maastricht vom Europäischen Rat unterzeichnet wurde.

Im Vertrag von Maastricht sind die Regeln für die Wirtschafts- und Währungsunion dokumentiert.

Foto: Bundesregierung/Reineke

Damit die zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erforderliche dauerhafte Konvergenz gewährleistet wird, sieht der Vertrag über die Arbeitsweise der EU vier Kriterien vor, die jeder Mitgliedstaat erfüllen muss und von EU-Kommission und Europäischer Zentralbank (EZB) zu überprüfen sind:

  • In dem Mitgliedstaat muss eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand herrschen; der Mitgliedstaat darf sich nicht im Defizitverfahren befinden.
  • Der Grad an Preisstabilität muss anhaltend hoch sein, und die (während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene) durchschnittliche Inflationsrate darf um nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate der drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
  • Der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz darf im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in den drei Mitgliedstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben.
  • Die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten müssen zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten worden sein.

Darüber hinaus berücksichtigen die Konvergenzberichte der Kommission und der Europäischen Zentralbank auch die Ergebnisse bei der Integration der Märkte, den Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanzen, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes.

Diese Konvergenzkriterien sollen gewährleisten, dass die wirtschaftliche Entwicklung innerhalb der WWU ausgewogen und ohne Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten verläuft.