EU setzt Gegenpol zu Abschottung

Freihandelsabkommen – eine Übersicht EU setzt Gegenpol zu Abschottung

Deutschland möchte seine G20-Präsidentschaft nutzen, um die internationale Zusammenarbeit zu vertiefen. Die Bundesregierung setzt damit einen Gegenpol zu Abschottung. Kosten sinken, Preise fallen, Arbeitsplätze entstehen, die Kaufkraft nimmt zu. Das ist die Erfahrung mit den bisherigen Freihandelsabkommen.

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US-Präsident Trump stoppt TPP

Am 23. Januar beendete der neue US-Präsident Donald Trump per Dekret die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TPP mit Australien und mehreren asiatischen Ländern. Die Verhandlungen über TTIP, das europäisch-amerikanische Freihandelsabkommen, sind in der Schwebe.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und US-Handelsbeauftragter Michael Froman betonten zwar am 17. Januar 2017 in einer gemeinsamen Erklärung, dass es nach wie vor wichtige strategische und wirtschaftliche Gründe für ein Abkommen zwischen zwei der größten Märkte der Welt gebe. Dies war aber drei Tage vor der Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten.

TTIP ist das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA. Das gemeinsame Ziel ist: Mehr Handel. Durch den Wegfall von Zoll- und Handelsbarrieren für Waren und Dienstleistungen sollen Wirtschaftswachstum und Wohlstand gefördert werden. Gleichzeitig sollen im Gesundheits-, Lebensmittel- und Verbraucherbereich die hohen Standards beider Seiten erhalten bleiben.

Bundesregierung steht zu TTIP

Die Bundesregierung hält das TTIP-Abkommen nach wie vor für ein wichtiges Vorhaben im Rahmen der transatlantischen Beziehungen. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel mehrfach betont.

Kleine, mittelständische und große Unternehmen profitieren vom freien Handel durch geringere Kosten beim Wegfall von Zollgebühren und dem Abbau bürokratischer Hemmnisse. Diese Einsparungen senken die Preise für die Produkte und stehen damit unter anderem für Forschung und Entwicklung zur Verfügung. Das schafft und sichert viele Arbeitsplätze.

CETA setzt hohe Standards

Hoffnung gibt die gute Entwicklung von CETA. Am 30. Oktober 2016 haben die EU und Kanada das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA unterzeichnet. Der Handelsausschuss des Europäischen Parlaments, Inta, hat am 24. Januar 2017 zugestimmt.

Die Zustimmung des EP-Plenums ist derzeit für den 15. Februar geplant. Danach kann das Abkommen vorläufig angewandt werden, bis die Ratifizierung in allen EU-Mitgliedstaaten erfolgt ist.

Die Bundeskanzlerin sieht in CETA ein Handelsabkommen mit einer völlig neuen Qualität. "Dieses Abkommen entspricht nun in vielen Teilen all den Anforderungen, die wir an Globalisierung stellen. Das setzt Standards, die auch auf andere Auswirkungen haben", so die Bundeskanzlerin.

Ein Freihandelsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Gewährung des Freihandels. Die Vertragsschließenden verzichten untereinander auf Handelshemmnisse, wie Zölle, Mengenbeschränkungen und bürokratische Vorschriften. Ziel ist es, auf beiden Seiten das Wirtschaftswachstum zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Freihandel mit Asien und Australien

TTIP und CETA sind nicht die einzigen Freihandelsabkommen, die die Europäische Union verhandelt. Auch mit Malaysia, Indonesien, Thailand, den Philippinen, Japan, Myanmar, Indien, Australien und Neuseeland werden Abkommen angestrebt. Bereits ausverhandelt, aber noch nicht in Kraft getreten, sind unter anderem Handelsabkommen mit Singapur, Vietnam und Ecuador.

Freihandel mit Südamerika

Die südamerikanischen Mercosur-Länder (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay) zeigen auch Interesse an einem Freihandelsabkommen mit der EU. Hier wird allerdings noch über den Umfang einer Öffnung des Europäischen Marktes für Mercosur-Agrarprodukte verhandelt.

Mit den sogenannten "assoziierten Mitgliedsstaaten" der Mercosur (Peru, Kolumbien und Chile) besteht bereits seit längerem ein intaktes Freihandelsabkommen mit der EU. Mit Mexiko wird seit 2016 ein bereits länger bestehendes Freihandelsabkommen neu verhandelt.

Freihandel mit Afrika

Auch mit Staaten der AKP-Gruppe wird über ein Freihandelsabkommen verhandelt. Verhandlungspartner sind hier unter anderem die Elfenbeinküste, Ghana, Senegal, Togo, Kamerun, Simbabwe und Madagaskar.