Die Europäische Union hat nun ein einheitliches Datenschutzrecht. Die nun beschlossenen neuen EU-Datenschutzregeln beinhalten zwei Rechtsinstrumente: Die Datenschutz-Grundverordnung und die Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Strafjustiz. Um eine einheitliche Anwendung der neuen Vorschriften zu gewährleisten, wird die EU-Kommission eng mit den Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.