Erste Tornados in der Türkei

Bundeswehr-Einsatz gegen IS Erste Tornados in der Türkei

Zwei Tornado-Aufklärungsflugzeuge und ein Airbus zur Flugbetankung haben am Donnerstag mit 40 Soldaten die türkische Luftwaffenbasis Incirlik erreicht. Der Airbus soll bereits nächste Woche erste Einsätze fliegen. Die Tornados sollen ab Januar Aufklärungsbilder liefern.

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Die ersten rund 40 Soldaten für den Syrien-Einsatz waren am Donnerstagvormittag vom Luftwaffenstandort im Schleswig-Holsteinischen Jagel aufgebrochen. Die Angehörigen des Taktischen Luftwaffengeschwaders 51 an Bord der neuen Transportmaschine Airbus A400M landeten am Nachmittag auf dem Rollfeld der türkischen Basis.

Bei der Ankunft in Incirlik wurde das Vorauskommando von türkischen und amerikanischen Militärs begrüßt. Geplant ist, in Incirlik bis zu 250 deutsche Soldatinnen und Soldaten zu stationieren. Sie werden die Betankungs- und Aufklärungsflüge über Syrien unterstützen.

Entscheidung im Bundestag

Der Bundestag hatte am 4. Dezember mit großer Mehrheit den Bundeswehr-Einsatz gegen den sogenannten IS beschlossen. Bis zu 1.200 Bundeswehrsoldaten werden die internationale Allianz gegen die Terrormiliz unterstützen.

In einer Pressekonferenz zusammen mit Generalinspekteur Volker Wieker hatte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen zuvor noch einmal die Gründe für das deutsche Engagement erläutert: "Die Anschläge von Paris haben gezeigt, dass wir noch entschlossener und noch konsequenter gegen den IS auf allen Ebenen vorangehen müssen."

Die Ministerin betonte: "Ich möchte hier noch einmal ganz deutlich machen, dass militärische Mittel kein Selbstzweck sind, sondern sie sind immer selbstverständlich eingebettet in ein Gesamtkonzept, insbesondere in ein politisches Konzept."

Den politischen Prozess voranbringen

Eben dieses politische Konzept stellte von der Leyen in den Mittelpunkt der gesamten Aktivitäten gegen den sogenannten IS: "Es ist jetzt gelungen, den Wiener Prozess zu starten, wo alle um einen Tisch sitzen, die mit unterschiedlichen Interessen ursprünglich in Syrien tätig gewesen sind." Als Akteure der Friedensverhandlungen nannte die Ministerin unter anderem die USA, Europa, Russland, die Türkei, den Iran und Saudi-Arabien. "Dieser Wiener Prozess ist der hauptpolitische Prozess, in den eingebettet der militärische Kampf gegen den IS ist."

Zur Frage nach dem Ziel der militärischen Operationen verwies die Ministerin darauf, dass dieses eng an die UN-Resolution 2249 angelegt sei. Diese biete auch dafür den Rahmen, "nämlich den IS zu bekämpfen, ihn einzudämmen, ihm seine Rückzugsräume zu zerstören und ihm die Möglichkeit zu nehmen, weltweit Terroroperationen zu führen. Das ist in breiterer Form sehr klar auch formuliert in dieser Weltsicherheitsratsresolution und ist für uns das Ziel dieser militärischen Operation, die eingebettet ist in ein großes Gesamtkonzept."

Teil der internationalen Allianz gegen den Terror

Die Verteidigungsministerin erklärte außerdem, die notwendigen Abstimmungen der Partner und auch die Kommandostrategie seien klar geregelt. "Es ist die Allianz gegen den Terror, in die wir eingebettet sind. Das Oberkommando ist US-geführt aus Tampa in Florida. Und darunter ist ein breiter multinationaler Aufbau."

Auch, so die Ministerin weiter, gebe es "sehr klare Regeln, wie die Daten erflogen werden und wie die Daten dann geteilt werden. Es gibt nur einen ganz kleinen Kreis von Ländern, der überhaupt in Frage kommt; das sind nämlich diejenigen, die operativ tätig sind in Syrien. Aber das sind Länder, die wir gut kennen, wie Belgien, wie Frankreich, Italien, Dänemark, um nur einige auch zu nennen."

Zur Frage der Einbindung Russlands verwies sie auf eine "Verabredung zwischen den USA und Russland, auf technischer Ebene - das ist die unterste Ebene - zu klären, wer fliegt wo, damit es keine ungewollten Zwischenfälle im Luftraum gibt."

Völkerrechtliche Grundlage für die Entsendung ist die Unterstützung Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen IS auf der Grundlage des in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen garantierten Rechts auf kollektive Selbstverteidigung und im Zusammenhang mit den Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.
Die Unterstützung für Frankreich erfolgt darüber hinaus in Erfüllung der Beistandspflicht des Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union. Die Entsendung erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.