Ziel der Bundesregierung ist eine integrierte Energie- und Klimapolitik. Diese nutzt die bestehenden Potenziale und verfolgt die Absicht, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Energieverbrauch kontinuierlich auszubauen.
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Mit der integrierten Energie- und Klimapolitik leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Außerdem macht sich Deutschland unabhängiger von Energieimporten aus dem Ausland.
Das Energie- und Klimaschutzpaket ist ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz. Zur Verwirklichung dieser Ziele tragt ein breites Maßnahmenpaket bei:
Im Strombereich setzt die Bundesregierung auf den weiteren Ausbau der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung). Um Brennstoffe effizient einzusetzen, soll bis 2020 der Anteil der hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen an der Stromproduktion von derzeit zwölf Prozent verdoppelt werden.
Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, ist ein wesentlicher Baustein zur Erreichung dieses Ziels. Ergänzt wird diese Maßnahme durch die Selbstverpflichtung der Wirtschaft.
Für die Förderung der KWK-Stromeinspeisung und der Wärmenetze sind insgesamt jährlich bis zu 750 Millionen Euro vorgesehen. Diese Summe entspricht der durchschnittlichen Belastung der Stromnetzkunden im Rahmen des Umlageverfahrens des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in den Jahren 2006 und 2007.
Das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, den Anteil der erneuerbaren Energien im Strombereich von derzeit zwölf Prozent auf 25 bis 30 Prozent 2020 zu erhöhen.
Die Elektrizitätsnetze sollen ausgebaut werden, so dass Erneuerbare Energien problemlos integriert werden können. Darüber hinaus, soll die Windenergie auf hoher See gefördert werden. Ältere Windräder auf dem Land sollen durch effizientere Modelle ersetzt werden.
Erneuerbare Energien im Wärmebereich haben ein großes Potenzial für Klimaschutz und für die Einsparung fossiler Brennstoffe. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Wärmebereitstellung soll daher bis 2020 auf 14 Prozent steigen.
Das Wärmegesetz verpflichtet Eigentümer von Gebäuden, den Wärmebedarf anteilig mit regenerativen Energien zu decken.
Das Gesetz gilt für Gebäude, die ab 2009 fertig gestellt oder grundlegend saniert werden. Die Nutzungspflicht kann durch den Einsatz von Biomasse, Geothermie, Solarthermie und Umweltwärme und ersatzweise durch die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung erfüllt werden. Dabei soll die wirtschaftliche Vertretbarkeit gewahrt werden.
Zur Flankierung des weiteren Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Wärmebereich wird die finanzielle Förderung bis 2012 auf bis zu 350 Millionen Euro pro Jahr aufgestockt.
Ab 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein. Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden stufenweise dem Stand der Technik und der Energiepreisentwicklung angepasst.
Hierfür werden die energetischen Anforderungen 2009 um durchschnittlich 30 Prozent verschärft und in einem weiteren Schritt bis zur gleichen Größenordnung angehoben.
Rund 40 Prozent der Endenergie in Deutschland wird für Heizwärme, für Raumwärme und Warmwasserbereitung in Gebäuden, verbraucht. Der überwiegende Teil davon wird in Wohngebäuden verwendet.
Neben der Energieeinsparverordnung gehört das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zu den zentralen Elementen der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung im Gebäudebereich. Das über die KfW-Förderbank abgewickelte Programm wurde für den Zeitraum 2006 bis 2009 auf insgesamt vier Millarden Euro aufgestockt.
Schon jetzt sind wichtige Schritte erfolgt: Zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz hat die Bundesregierung das CO2-Gebäudesanierungsprogramm auf 1,4 Milliarden Euro aufgestockt und in seiner Wirksamkeit und Attraktivität entscheidend verbessert.