Energiewende

Jahresbericht 2013/2014 Energiewende

Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Bruttostromverbrauch erreichte im ersten Halbjahr 2014 28,5 Prozent (Vorjahr 24,6 Prozent). Die Windkraft an Land steigerte ihren Beitrag um 22 Prozent und die auf See um 9 Prozent. Bei der Photovoltaik gab es ein Plus von 27 Prozent. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren ist eine tragende Säule für eine erfolgreiche Energiewende hin zu einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung.

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Solar- und Windkraftanlagen an der deutschen Nordseeküste.

Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine tragende Säule für eine erfolgreiche Energiewende.

Foto: Burkhard Peter

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Foto: Bundesregierung

Hohe Versorgungssicherheit

Die Stromversorgung in Deutschland ist weiterhin - auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten - sehr zuverlässig. 2013 lag die durchschnittliche Unterbrechung der Stromversorgung beim Endverbraucher bei 15,32 Minuten und damit noch unter dem Mittelwert der Jahre 2006 bis 2012 (16,92 Minuten).

Europäische Energieversorgung

Zur Sicherung der Energieversorgung in allen Mitgliedstaaten hat die EU umfangreiche Maßnahmen kurzfristiger (zum Beispiel Ausarbeitung von Notfallplänen für den Winter 2014/15) und mittelfristiger Art (zum Beispiel Vollendung des Energiebinnenmarktes, Diversifizierung der Energieversorgung, Stärkung der heimischen Energieproduktion) beschlossen. Im Oktober 2014 hat die Europäische Kommission in einem Bericht über die Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems die Auswirkungen eines Ausfalls von russischen Gaslieferungen auf die Versorgungssicherheit in Europa untersucht. In dem Bericht wird Deutschland ein hohes Maß an Versorgungssicherheit bescheinigt. Die europäischen Länder müssen bei einem möglichen russischen Lieferstopp für Erdgas im Winter grenzübergreifend zusammenarbeiten. Dabei würde die Umsetzung zentraler Energieinfrastrukturprojekte die Versorgungssicherheit in Europa weiter erhöhen.

Reform des EEG

Die Bundesregierung hat eines ihrer wichtigsten Vorhaben der Legislaturperiode umgesetzt: die Reform der Ökostromförderung. Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist am 1. August in Kraft getreten – mit wichtigen Auswirkungen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird fortgesetzt, ist nun aber für alle Beteiligten besser planbar. Die Einbindung der erneuerbaren Energien in den Strommarkt wird verbessert. Die Kosten werden gerechter verteilt, ohne Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg zu gefährden.

Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf mit der Europäischen Kommission abgestimmt, um Rechtssicherheit für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen.

Die wichtigsten Regelungen des EEG:

  • Für jede Energieform sieht das Gesetz ein bestimmtes Mengenziel an neu installierter Leistung pro Jahr vor. Mit den Ausbaukorridoren wird der Zubau der erneuerbaren Energien technologiespezifisch gesteuert. Der weitere Umbau des Energiesystems wird planbarer und berechenbarer.
  • Bestimmte Förder-Boni entfallen. Außerdem müssen neue Anlagen ab einer bestimmten Größe ihren Strom direkt vermarkten.
  • Ab spätestens 2017 will die Bundesregierung die Höhe der finanziellen Förderung über Ausschreibungen ermitteln. Fünf Prozent der Ausschreibungsmenge werden für ausländische Anbieter geöffnet. Das Ausschreibungsverfahren soll die Förderung wettbewerblicher und kosteneffizienter gestalten. In einem ersten Schritt sollen im Jahr 2015 im Rahmen einer Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Erfahrungen gesammelt werden.
  • Künftig müssen auch Betriebe und Einrichtungen, die ihren eigenen Strom produzieren, EEG-Umlage bezahlen. Dadurch werden die finanziellen Lasten, die mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien einhergehen, gerechter verteilt. Kleinanlagen sind weiterhin von der EEG-Umlage befreit.
  • Die Belastung für die energieintensive Industrie ist in etwa gleich geblieben. Die besondere Ausgleichsregelung für Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen, ist mit dem EEG 2014 europarechtlich abgesichert.

10-Punkte-Energie-Agenda

Das neue EEG ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende zu sichern. Weitere zentrale Vorhaben zur Energiewende in dieser Legislaturperiode werden in der "10-Punkte-Energie-Agenda" der Bundesregierung inhaltlich und zeitlich miteinander verzahnt. Dazu gehört vor allem die Anpassung des Strommarkts an die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien. Hinzu kommen Energiesparmaßnahmen in allen Bereichen, die Reform des europäischen Emissionshandels, eine Strategie für die energetische Gebäudesanierung sowie der Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze.

Kompetenzzentrum Naturschutz und Energie

Die Umsetzung der Energiewende soll naturverträglich gestaltet werden. Um zur Versachlichung von Diskussionen beizutragen und Konflikte vor Ort besser lösen zu können, wird die Bundesregierung ein „Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende“ einrichten. Im Juli 2014 hat ein Aufbauteam die Arbeit aufgenommen.