Der Anteil der erneuerbaren Energieträger am Bruttostromverbrauch erreichte im ersten Halbjahr 2014 28,5 Prozent (Vorjahr 24,6 Prozent). Die Windkraft an Land steigerte ihren Beitrag um 22 Prozent und die auf See um 9 Prozent. Bei der Photovoltaik gab es ein Plus von 27 Prozent. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren ist eine tragende Säule für eine erfolgreiche Energiewende hin zu einer umweltschonenden, zuverlässigen und bezahlbaren Energieversorgung.
3 Min. Lesedauer
Die Stromversorgung in Deutschland ist weiterhin - auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten - sehr zuverlässig. 2013 lag die durchschnittliche Unterbrechung der Stromversorgung beim Endverbraucher bei 15,32 Minuten und damit noch unter dem Mittelwert der Jahre 2006 bis 2012 (16,92 Minuten).
Zur Sicherung der Energieversorgung in allen Mitgliedstaaten hat die EU umfangreiche Maßnahmen kurzfristiger (zum Beispiel Ausarbeitung von Notfallplänen für den Winter 2014/15) und mittelfristiger Art (zum Beispiel Vollendung des Energiebinnenmarktes, Diversifizierung der Energieversorgung, Stärkung der heimischen Energieproduktion) beschlossen. Im Oktober 2014 hat die Europäische Kommission in einem Bericht über die Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems die Auswirkungen eines Ausfalls von russischen Gaslieferungen auf die Versorgungssicherheit in Europa untersucht. In dem Bericht wird Deutschland ein hohes Maß an Versorgungssicherheit bescheinigt. Die europäischen Länder müssen bei einem möglichen russischen Lieferstopp für Erdgas im Winter grenzübergreifend zusammenarbeiten. Dabei würde die Umsetzung zentraler Energieinfrastrukturprojekte die Versorgungssicherheit in Europa weiter erhöhen.
Die Bundesregierung hat eines ihrer wichtigsten Vorhaben der Legislaturperiode umgesetzt: die Reform der Ökostromförderung. Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist am 1. August in Kraft getreten – mit wichtigen Auswirkungen: Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird fortgesetzt, ist nun aber für alle Beteiligten besser planbar. Die Einbindung der erneuerbaren Energien in den Strommarkt wird verbessert. Die Kosten werden gerechter verteilt, ohne Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg zu gefährden.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf mit der Europäischen Kommission abgestimmt, um Rechtssicherheit für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen.
Die wichtigsten Regelungen des EEG:
Das neue EEG ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende zu sichern. Weitere zentrale Vorhaben zur Energiewende in dieser Legislaturperiode werden in der "10-Punkte-Energie-Agenda" der Bundesregierung inhaltlich und zeitlich miteinander verzahnt. Dazu gehört vor allem die Anpassung des Strommarkts an die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien. Hinzu kommen Energiesparmaßnahmen in allen Bereichen, die Reform des europäischen Emissionshandels, eine Strategie für die energetische Gebäudesanierung sowie der Ausbau und die Modernisierung der Stromnetze.
Die Umsetzung der Energiewende soll naturverträglich gestaltet werden. Um zur Versachlichung von Diskussionen beizutragen und Konflikte vor Ort besser lösen zu können, wird die Bundesregierung ein „Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende“ einrichten. Im Juli 2014 hat ein Aufbauteam die Arbeit aufgenommen.