Energieeffizienz

Jahresbericht 2013/2014 Energieeffizienz

Die Bundesregierung baut die Energieeffizienz als zweite Säule der Energiewende aus. Sie bereitet einen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vor, der im Dezember 2014 verabschiedet wurde. Mit der „Energiewende-Plattform Gebäude“ und der „Plattform Energieeffizienz“ sind Dialogforen entstanden, die Akteure aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft sowie Vertreter der Länder zusammenbringen. Es geht darum, gemeinsam Strategien zu entwickeln, die der Energieeffizienz in Deutschland neuen Schub verleihen.

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Ein Energieausweis ist vor einem modernen Einfamilienhaus in Berlin-Karlshorst zu sehen.

Die Bundesregierung baut die Energieeffizienz als zweite Säule der Energiewende aus.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Einen Überblick über Maßnahmen der Energieeffizienz enthält der Bericht der Bundesregierung an die EU-Kommission vom Juni 2014, dem „Nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan 2014“ (3. NEEAP). Er zeigt, welche Einsparungen bereits erreicht sind und wie die Ziele für die nächsten Jahre aussehen.

Energetische Gebäudesanierung

Die Energieeinsparverordnung vom Mai 2014 hat die Auflagen für Neubauten nochmals verschärft. Es gibt nun strengere Effizienzstandards für Neubauten: Der Effizienzstandard steigt zum 1. Januar 2016 nochmals um rund 25 Prozent (Primarenergiebedarf) beziehungsweise rund 20 Prozent (Wärmedämmung der Gebäudehülle). Ab 2021 ist dann der niedrigste Energie-Gebäudestandard für alle Neubauten verpflichtend, für öffentliche Gebäude bereits ab 2019 (EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie).

Energieausweis ist Pflicht

Mit der neuen Energieeinsparverordnung müssen sich Hausbesitzer und Bauherren auf weitere Veränderungen einstellen: Es ist jetzt Pflicht, bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen und Häusern den Energieausweis vorzulegen. Alte Heizkessel sind ab 2015 verboten.

Stromsparen unterstützen

Die Bundesregierung setzt die Förderung unterschiedlicher Beratungsprogramme zum Energiesparen fort. Seit April 2014 gibt es „Kühlschrank-Zuschüsse“ als Anreiz, auf moderne Geräte umzusteigen und Strom zu sparen. Stromsparhelfer bieten in Haushalten mit geringem Einkommen einen kostenlosen Stromspar-Check an, bei dem der Energieverbrauch von Kühlgeräten gemessen wird. Über Gutscheine sollen rund 16.000 neue, energiesparende Kühlgeräte zum Einsatz kommen.

Energie-Standards und Kennzeichnung

2014 hat die EU eine Reihe neuer Energieeffizienzstandards und -kennzeichnungspflichten eingeführt:

  • Seit 1. März gibt es für elektrische Lampen und Leuchten (zum Beispiel Tisch- oder Stehlampen) ein EU-Energieeffizienzlabel. Es weist höhere Energieeffizienzklassen (A+ und A++) aus. Die niedrigen Klassen F und G fallen weg.
  • Seit dem 1. Juli müssen Kühl- und Gefrierschränke , die in den Handel kommen, mindestens die Energieeffizienzklasse A+ aufweisen. Kühlgeräte mit geringerer Energieeffizienzklasse gibt es dann am Markt nicht mehr. Davon ausgenommen sind Weinkühlschränke und Kühlschränke in Wohnmobilen oder Hotelzimmern.
  • Seit dem 1. September 2014 dürfen nur noch Staubsauger mit maximal 1600 Watt Leistung in den Verkauf gehen. Dabei darf kein neues Gerät ohne EU-Energieeffizienzlabel im Regal stehen.