Bis 2031 soll die Entscheidung für einen Standort gefallen sein, 2050 die Lagerung beginnen. Von Beginn an werden Bürger und Betroffene eingebunden und beteiligt. Das Gesetz, welches das Verfahren zur Standort-Suche in Deutschland für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle regelt, ist in Kraft getreten.
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"Jetzt kann es losgehen mit der neuen, offenen, wissensbasierten und transparenten Suche nach dem sichersten Standort für den Atommüll", sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks anlässlich des Bundesratsbeschlusses am 31. März 2017. "Bis 2031 wollen wir den Endlagerstandort mit der bestmöglichen Sicherheit finden." Er soll die größtmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten.
"Deutschland muss sich nun auf den Weg machen, einen jahrzehntelangen tiefen Konflikt in unserer Gesellschaft zu lösen", hatte Hendricks bereits zuvor im Bundestag gesagt. Es gehe um eine ergebnisoffene und bundesweite Endlagersuche.
"Wir haben eine ehrliche Inventur des gesamten in Deutschland vorhandenen und des noch anfallenden Atommülls vorgenommen und damit erstmals eine langfristige Entsorgungsstrategie beschlossen", so die Ministerin. Dazu zähle auch die Rückführung der Castoren aus Frankreich und Großbritannien und die Finanzierung der Endlagerung.
"Über 30.000 Generationen werden noch von den Folgen der Atom-Technologie betroffen sein, die bei uns gerade einmal 60 Jahre in Betrieb war", stellte Hendricks fest.
Vor der Einleitung des Standortauswahlverfahrens hatte der Deutsche Bundestag die Endlagerkommission eingesetzt. Sie hat Grundsatzfragen für die Entsorgung solcher Abfälle geklärt und erörtert. Dabei ging es besonders um Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen für die Standortauswahl sowie um Anforderungen an das Verfahren des Auswahlprozesses und die Prüfung der Alternativen.
Von Beginn an sollen Bürger und Betroffene in festgelegten Beteiligungsverfahren in die Standortauswahl eingebunden werden. Es sind Fachkonferenzen geplant, ebenso Regionalkonferenzen und einen sogenannten "Rat der Regionen". Ein nationales Begleitgremium verfolgt schon jetzt alle Aktivitäten. "Wir wollen Fronten zusammenführen", sagte dessen Vorsitzender Klaus Töpfer.
Die Ministerin erklärte: "Mit dem Gesetz stellen wir die Endlagersuche vom Kopf auf die Füße." Man werde während des gesamten Verfahrens transparent arbeiten und die Bürgerinnen und Bürger einbeziehen.
Für die Suche gilt das Prinzip der weißen Landkarte: Kein Ort ist von vornherein ausgeschlossen oder bevorzugt. Wissenschaftler der Bundesgesellschaft für Endlagerung suchen nach einem Ort, an dem Atommüll eine Million Jahre lang sicher lagern kann. In einem ersten Schritt sortieren sie Regionen aus, die nicht in Frage kommen – etwa weil Erdbebengefahr besteht oder weil sie in Ballungsräumen liegen.
Für die Lagerung der Atom-Abfälle kommen Formationen aus Salz, Ton und kristallines Gestein wie Granit in Frage. Die Gesteinsschichten sollten nicht schon durch Bergbau- oder Geothermie durchlöchert sein. Der Müll soll 500 Jahre lang rückholbar sein, falls es doch noch Probleme gibt oder die Wissenschaft neue Erkenntnisse erlangt.
Die Wissenschaftler suchen nach Teilgebieten, die geologisch für den Bau eines unterirdischen Atommülllagers in Frage kommen. Aus diesen Gegenden sollen dann Standortregionen in die engere Wahl kommen. Sie werden zunächst oberirdisch auf ihre Tauglichkeit getestet.
Erst danach entscheidet sich, an welchen Orten gegraben wird, um unter Tage die Tauglichkeit zu testen. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit soll dann zum Endlager werden. Das sogenannte Endlagerbergwerk soll in einer Tiefe von 500 bis 1.000 Metern errichtet werden.
Hendricks bezeichnete die langwierige Suche als Testfall für die deutsche Demokratie. Sie sei stolz, dass man sich parteiübergreifend auf ein Verfahren für diese "Jahrhundertaufgabe" verständigt habe.
Anfang März 2017 hatte die Bundesumweltministerin den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf für "eine neue, offene und transparente Suche" nach einem Endlagerstandort für radioaktives Material in den Bundestag eingebracht. Das Bundeskabinett hatte sich bereits am 21. Dezember 2016 auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes verständigt.