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Seit Anfang 2013 wird Elektromobilität in vier „Schaufenstern Elektromobilität“ erfahrbar gemacht. Die Schaufenster fördern den Ideenwettbewerb zwischen Regionen und Unternehmen und bieten der technologischen Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen eine öffentliche Bühne. Für die Schaufenster stehen Fördermittel in Höhe von 180 Millionen Euro bereit. Hinzu kommen Modellregionen in acht weiteren Regionen in Deutschland.
Ende September 2014 hat die Bundesregierung den Entwurf für ein erstes Elektromobilitätsgesetz beschlossen. Privilegien im Straßenverkehr sollen Anreize für den Kauf von Elektroautos setzen. So sollen E-Autos kostenfrei parken und Busspuren benutzen dürfen. Schon jetzt sind Elektro-Autos in den ersten zehn Jahren nach ihrer Anschaffung von der Kfz-Steuer befreit.