Die Einstiegsqualifizierungen sind ein besonders erfolgreiches Instrument. Bis zu 70 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gelingt danach der Einstieg in eine reguläre Berufsausbildung.
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Schon in der Vergangenheit blieben viele Jugendliche nach der Schule schwer vermittelbar, andere sind nicht ausbildungsfähig. Bund und Länder haben deshalb die Initiative „Abschluss und Anschluss“ beschlossen. Ausbildungsvorbereitung und der Übergang in die Berufsbildung sollen gemeinsam mit der Wirtschaft verbessert werden.
Neben berufsvorbereitenden Maßnahmen, die die Arbeitsagenturen anbieten, können Einstiegsqualifizierungen (EQ) den Einstieg in eine Ausbildung erleichtern.
Die Betriebe stellen Jugendlichen Plätze für Einstiegsqualifizierungen zur Verfügung. Bei einer EQ arbeitet und lernt ein Jugendlicher, der zuvor keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, für sechs bis zwölf Monate in einem Betrieb. Dabei verbessert er seine Kenntnisse, erfährt aber auch, worauf es bei der Ausbildung ankommt. Auf der anderen Seite lernt der Betrieb den jungen Menschen kennen und macht sich ein Bild davon, ob er in den Betrieb passen könnte.
Das klappt sehr oft. Die Bilanz der vergangenen Jahre zeigt: Mehrheitlich gelang den Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach so einem Praktikum der Einstieg in eine reguläre Berufsausbildung. Erfolgreiche Absolventen erhalten ein Kammerzertifikat und können die Zeit unter bestimmten Bedingungen auf die Berufsausbildung anrechnen lassen.
Wer Interesse an einer Einstiegsqualifizierung oder einer berufsvorbereitenden Maßnahme hat, muss mit der Berufsberatung seiner regionalen Arbeitsagentur ein persönliches Beratungsgespräch führen und als ausbildungssuchend gemeldet sein.
Arbeitgeber, die eine betriebliche EQ durchführen, zahlen eine Vergütung und übernehmen die Sozialversicherungsbeiträge. Dafür muss der Arbeitgeber vor Beginn der Maßnahme einen Antrag bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen. Er erhält dann die Vergütung (maximal 212 Euro monatlich) und den Sozialversicherungsbeitrag des Auszubildenden erstattet.