Falls eine Bank nicht in der Lage ist, Einlagen ihrer Kunden zurückzuzahlen, sind die Rückzahlungsansprüche in gewissem Umfang durch die Einlagensicherung abgesichert. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung haben viele Banken und Bausparkassen zusätzliche freiwillige Einlagensicherungssysteme eingerichtet.
Einlagen von Kunden bei Banken in Deutschland werden durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geschützt. Der Fonds wird von mehr als 170 Banken getragen. Seit mehr als 30 Jahren wurden alle betroffenen Privatkunden voll umfänglich entschädigt. Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben darüber hinaus die so genannte Institutssicherung. Das heißt, im Insolvenzfall haften die anderen Sparkassen und Genossenschaftsbanken für das Institut.
Seit 2011 sind Einlagen von Kunden bei Banken in der Europäischen Union bis zu einem Betrag von 100.000 Euro geschützt, wenn die Bank Insolvenz anmelden muss. Eine deutsche Niederlassung eines Instituts aus einem anderen EU-Mitgliedstaat oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ist grundsätzlich über die Einlagensicherung des jeweiligen Herkunftslandes abgesichert. Diese Eigensicherung verspricht zumindest einen gleichwertigen Schutz wie die deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Wie hoch die Absicherung im Einzelfall ist, erfährt man bei der Aufsichtsbehörde des jeweiligen Herkunftslandes.
Weitere Informationen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht www.bafin.de