Kanzlerin Merkel hat die Rentenversicherung als tragenden Bestandteil des Sozialstaats in Deutschland gewürdigt. "Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt ein prägendes Zeichen unseres lebendigen Sozialstaats", erklärte Merkel bei ihrer Festrede zum 125-jährigen Jubiläum der gesetzlichen Rentenversicherung in Berlin.
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Obwohl die gesetzliche Rentenversicherung in diesem Jahr ihren 125. Geburtstag feiert, ist sie kein bisschen in die Jahre gekommen. Im Gegenteil - sie ist nach wie vor stabil und doch beweglich genug, um auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren zu können. Die gesetzliche Rentenversicherung hat bewegte Zeiten erfolgreich gemeistert.
"Wenn etwas 125 Jahre währt und sich während dieser langen Zeit bewährt, dann kann es sich im Großen und Ganzen nur um eine Erfolgsgeschichte handeln", betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Rede zum 125-jährigen Jubiläum der Deutschen Rentenversicherung.
Als Deutschland im Laufe des 19. Jahrhunderts technischen Fortschritt und wirtschaftlichen Erfolg erlebte, hatte das auch eine Kehrseite. Große Teile der Arbeiterschaft verarmten. Reichskanzler Otto von Bismarck verfolgte deshalb schon 1880 den Plan, diese soziale Frage anzugehen und eine gesetzliche Sozialversicherung aufzubauen. Das war die Geburtsstunde der gesetzlichen Rentenversicherung.
Schon 25 Jahre nach ihrer Gründung gab es ab 1914 schwierige Zeiten für die Rentenversicherung. Der Erste Weltkrieg war ausgebrochen und hatte zur Folge, dass immer mehr Invalidenrenten ausgezahlt werden mussten. Auch die Zahl der anspruchsberechtigten Witwen und Waisen stieg sprunghaft an. Das einst beträchtliche Versicherungsvermögen schmolz wegen der Inflation ab. Auch die Weltwirtschaftskrise belastete ab Oktober 1929 die Rentenkasse.
Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Januar 1933 wurden die Rentenversicherungsträger gleichgeschaltet. Die Selbstverwaltung wurde abgeschafft. Aber die Rentenkasse musste auch herhalten, um die Kriegskosten zu finanzieren.
Bundeskanzlerin Merkel unterstrich, dass uns das himmelschreiende Unrecht der Zwangsarbeit auch heute nicht kalt lassen dürfe. Es gäbe keine Wiedergutmachung im Wortsinne, aber zumindest ein Zeichen könne gesetzt werden: "Deshalb war es so wichtig, dass die Bundesregierung im Sommer dieses Jahres mit einem Gesetz nochmals für verbesserte Rentenzahlungen für diejenige Überlebenden des Holocaust gesorgt hat, die als Überlebende eines Ghettos furchtbares Leid erlebt haben." Merkel dankte der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich für die zügige Auszahlung der Gelder an die hochbetagten Menschen.
Auf den Zweiten Weltkrieg folgte in der Bundesrepublik Deutschland die Zeit des Wiederaufbaus. Das galt auch für die gesetzliche Rentenversicherung: Die Selbstverwaltung wurde wieder eingeführt und die Rentenreform von 1957 stellte die gesetzliche Rentenversicherung völlig neu auf. Durch das Reformgesetz wurden die Rentenleistungen an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter ausgerichtet. Das Umlageverfahren wurde eingeführt. In der DDR hingegen kam es zu einer Einheitsversicherung.
Die Deutsche Einheit führte die beiden unterschiedlichen Rentensysteme wieder zusammen. Ansprüche der DDR-Bürger wurden in die bundesdeutsche Rentenversicherung überführt.
Bei diesem Schritt wurde deutlich, wie flexibel und anpassungsfähig das umlagefinanzierte Rentensystem ist. Kurz nach der Jahrtausendwende wurden einige wichtige Neuerungen auf den Weg gebracht: Neben der gesetzlichen Rente als wichtigste Säule der Alterssicherung werden künftig die private und die betriebliche Altersvorsorge für die Sicherung des Lebensstandard sorgen.
Auch heute - im Jahr 2014 - zeigt sich die gesetzliche Rentenversicherung als stabiles System, das gut aufgestellt ist. Deswegen sinkt der Beitragssatz ab dem 1. Januar 2015 um 0,2 Prozentpunkte auf 18,7 Prozent. Merkel hob die bemerkenswert gute Verfassung der Rentenversicherung heraus: "Wir sind in der Lage, den Beitragssatz zum Jahreswechsel um 0,2 Punkte abzusenken. Damit entlasten wir die Beitragszahler im nächsten Jahr um über 2 Milliarden Euro."
Das Jahr 2014 hat mit der Einführung des Rentenpaktes gezeigt, wie flexibel die gesetzliche Rentenversicherung ist. Wer lange gearbeitet hat, kann ab 63 in Rente gehen. Auch gibt es verbesserte Leistungen bei der Erwerbsminderungsrente und bei Rehabedarf.
Seit dem 1. Juli 2014 erhalten Mütter und Väter, deren Kinder vor 1992 geboren worden sind, eine höhere Mütterrente. In diesem Zusammenhang dankte Bundeskanzlerin Merkel ausdrücklich allen Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung für ihre gute Arbeit. Die Mütterrente sei seit dem Sommer schnell an die Berechtigten ausgezahlt worden. Mit ihrer Arbeit würden alle Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung zur Generationengerechtigkeit beitragen.