Ein großer Tag für Europa

Abkommen mit Ukraine, Georgien und Moldau Ein großer Tag für Europa

Die EU baut ihre Beziehungen zu den östlichen Nachbarn weiter aus. Beim Europäischen Rat in Brüssel wurden die Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, Georgien und Moldau endgültig abgeschlossen.

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Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko hält während der Unterzeichnung von EU-Assoziierungsabkommen einen Stift.

Der ukrainische Präsident Poroschenko unterzeichnet den letzten Teil des Assoziierungsabkommens mit der EU.

Foto: Der Rat der Europäischen Union

EU-Ratspräsident Herman Van Rompuy sagte nach der Unterzeichnung des Abkommens mit den drei Staaten: "Das ist ein großer Tag für Europa." Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko sprach von einem "historischen Tag, der wichtigste seit der Unabhängigkeit". Das Abkommen mit der EU gebe seinem Land eine "vollkommen neue Perspektive". Ähnlich äußerten sich auch die Ministerpräsidenten Georgiens und der Republik Moldau, Irakli Garibashvili und Iurie Leanca.

Poroschenko hatte den wirtschaftlichen Teil des EU-Assoziierungsabkommens unterzeichnet. Der politische Teil war bereits im März verabschiedet worden. Georgien und Moldau hatten im November ihre Assoziierungsabkommen paraphiert.

Die Abkommen stärken die wirtschaftlichen und politische Beziehungen zur Europäischen Union. Sie sehen unter anderem eine Zusammenarbeit in den Bereichen Handel und Energie sowie in der Außenpolitik vor. Die Abkommen sind ein Beitrag zur Stärkung von Frieden, Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft zur EU.

Das Bundeskabinett hatte der Unterzeichnung der Assoziierungsabkommen zwischen der EU und ihren Mitgliedsstaaten mit Georgien und der Republik Moldau bereits am 18. Juni zugestimmt.

Ziele der Annäherung

Deutschland und die Europäische Union haben ein großes Interesse an den Entwicklungen in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft. 2009 wurde die "Östliche Partnerschaft" der EU mit den Nachbarstaaten Ukraine, Moldau, Georgien, Belarus, Armenien und Aserbaidschan begründet. Seither wird intensiv daran gearbeitet, diese Staaten politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich der EU anzunähern.

Die Republik Moldau und Georgien nehmen hier gemeinsam mit der Ukraine eine Vorreiterrolle ein. Mit den Abkommen sollen der politische Dialog und die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen ausgeweitet werden. Grundlage sind gemeinsame Werte. Wichtige Felder der Zusammenarbeit sind die Bereiche Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. So soll auch die gesellschaftliche und politische Modernisierung der Länder gestützt werden.

Auch in anderen Bereichen streben die EU und die Länder eine engere Zusammenarbeit an. So ist beispielsweise die Einrichtung einer umfassenden Freihandelszone geplant. Sie sieht nicht nur die Absenkung von Zollsätzen vor, sondern auch die Übernahme von Standards und Normen der EU. So kann sie einen wichtigen Beitrag zum Reformkurs in den Partnerländern leisten.

Grundsätze der Abkommen

Zu den allgemeinen Grundsätzen der Abkommen gehören bestimmte "wesentliche Elemente". Zentral sind die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Weitere Grundsätze sind die Verpflichtung auf eine freie Marktwirtschaft, auf nachhaltige Entwicklung, umweltgerechte Wirtschaftsweise und wirksamen Multilateralismus.

Ebenfalls genannt: Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung sowie die Einhaltung internationaler Verpflichtungen vor allem im Rahmen der Vereinten Nationen, des Europarats und der OSZE.

Die Assoziierungsabkommen wurden am 29. November 2013 im Rahmen des Gipfels der Östlichen Partnerschaft in Vilnius paraphiert. Da es sich um ein gemischtes Abkommen mit Zuständigkeiten der EU und der EU-Mitgliedstaaten handelt, muss es von der EU sowie von den einzelnen Mitgliedstaaten unterzeichnet werden.

Nach seiner Unterzeichnung muss das Abkommen von allen Beteiligten ratifiziert werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dafür ein Vertragsgesetz erforderlich, das der Zustimmung durch den Bundesrat bedarf.