EASY und Asylantrag - das ist der Unterschied

Flucht und Asyl: verständlich erklärt EASY und Asylantrag - das ist der Unterschied

Im vergangenen Jahr wurden knapp 1,1 Millionen Schutzsuchende im EASY-System registriert. Die Zahl der Asylanträge belief sich im selben Zeitraum jedoch auf rund 477.000. Wie kommen diese abweichenden Zahlen zustande und was ist der Unterschied in der Zählweise?

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Äußert jemand in Deutschland ein Asylgesuch (an der Grenze oder später im Inland), wird zunächst entschieden, in welchem Bundesland er seinen Asylantrag stellen muss. Hierdurch erreicht man eine gleichmäßige Verteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer. Die Verteilung erfolgt durch das sogenannte EASY-System, eine IT-Anwendung zur Verteilung der Schutzsuchenden auf die Bundesländer. EASY steht dabei für „Erstverteilung der Asylbegehrenden“.

Alle Asylsuchenden werden daher im EASY-System registriert, bevor sie in das Zielbundesland weiterreisen. Dort müssen sie sich zu der Erstaufnahmeeinrichtung begeben, die ihnen über EASY zugeteilt wird. Erst dort können sie in der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren formalen Asylantrag stellen. Und erst mit dieser Antragstellung werden sie im Ausländerzentralregister (AZR) als Asylantragsteller registriert.

Man muss also zwischen dem erstmaligen formlosen Asylgesuch (mit EASY-Registrierung) und dem späteren formalen Asylantrag beim BAMF (mit AZR-Registrierung) unterscheiden.

Warum waren die EASY-Zahlen im Jahr 2015 höher als die Asylanträge?

Im Jahr 2015 vergingen teilweise mehrere Wochen oder Monate zwischen der Verteilung über das EASY-System und der Stellung des Asylantrags. Das lag daran, dass die Betroffenen aufgrund der hohen Anzahl an Schutzsuchenden so lange auf ihren Termin zur Asylantragstellung warten mussten. Außerdem speichert das EASY-System keine personenbezogenen Daten.

Daher war es möglich, dass in EASY dieselben Personen mehrfach erfasst wurden. Zum Beispiel, wenn sie selbstständig zu Freunden oder Bekannten in anderen Bundesländern gereist sind und sich dort erneut gemeldet haben. Darüber hinaus haben viele Personen, die in EASY erfasst wurden, am Ende doch keinen Asylantrag in Deutschland gestellt - beispielsweise weil sie in andere EU-Staaten weitergezogen sind. Deshalb lag 2015 die Zahl der EASY-Registrierungen deutlich über der Zahl der Asylanträge.

Jetzt deutlich weniger Mehrfacherfassungen

Das Risiko von Mehrfacherfassungen hat der Gesetzgeber mittlerweile deutlich reduziert. Das Datenaustauschverbesserungsgesetz stellt sicher, dass die biometrischen Daten von Asylsuchenden in der Regel bereits erfasst werden, sobald sie ein formloses Asylgesuch äußern. In der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten sie sodann bereits vor der formalen Asylantragstellung den neu eingeführten Ankunftsnachweis, der ebenfalls biometrische Daten enthält.

Verhältnis der Asylanträge zu den EASY-Zahlen im Jahr 2016

Im EASY-System wurden im Monat April 2016 bundesweit nur noch 15.941 Zugänge von Asylsuchenden registriert. Dem standen 60.943 Asylanträge gegenüber. Das liegt insbesondere daran, dass derzeit weniger Asylsuchende nach Deutschland einreisen und dass das BAMF die Asylanträge schneller entgegennehmen kann. Deshalb können jetzt viele Asylsuchende einen Asylantrag stellen, die bereits vor längerer Zeit eingereist sind.