Der Digitale Wandel bietet große Chancen, Wohlstand und Lebensqualität zu steigern und Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die Bundesregierung hat am 20. August die Digitale Agenda 2014 bis 2017 beschlossen und wird damit den Wandel aktiv begleiten und mitgestalten.
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Digitale Infrastrukturen
Ziel der Digitalen Agenda ist es, bis 2018 alle Haushalte über einen schnellen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde auszustatten. Das verbessert einerseits die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Zum anderen sollen alle Menschen die Vorteile der Digitalisierung nutzen können. Die Bundesregierung leistet dort Unterstützung, wo sich der Breitbandausbau für Privatunternehmen nicht rechnet. Gerade im ländlichen Raum gibt es noch Lücken in der Versorgung. Mobiles Breitband wird helfen, den flächendeckenden Ausbau in ländlichen Regionen zu unterstützen.
Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
Deutschland soll digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden. Um das zu erreichen, soll die Digitalisierung der Wirtschaft vorangebracht, junge Unternehmen gefördert und Technologien wie Cloud Computing und Big Data unterstützt werden. Die Digitalisierung der Industrie („Industrie 4.0.“), die Entwicklung neuer Technologien, neuer Dienste und Anwendungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im digitalen Wandel stehen dabei im Mittelpunkt.
Innovativer Staat
Die Verwaltung soll effizienter und moderner werden. Dazu hat die Bundesregierung das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Es schafft verbindliche Standards für die bundesweite Digitalisierung der Verwaltung und bringt konkrete Projekte auf den Weg.
Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten
Die Bundesregierung will die Medienkompetenz in allen Generationen stärken und digitale Teilhabe ermöglichen. Geplant ist die Einführung eines Freiwilligen Sozialen Jahres Digital.
Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien
Ziel ist, den digitalen Wandel in der Wissenschaft zu beschleunigen und Informationsinfrastrukturen wie Archive und Bibliotheken weiter auszubauen. Das Bildungssystem soll besser auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt vorbereiten. Der digitale Zugang zu Kulturgütern wird verbessert.
Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda
Themen wie Netzausbau, Netzneutralität, Vollendung des digitalen Binnenmarktes, Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums im Internet, ITSicherheit und Forschungsförderung müssen grenzübergreifend gesehen werden. Deswegen tritt die Bundesregierung auch auf europäischer Ebene und in internationalen Organisationen für die Digitale Agenda ein. Dabei kommt MultiStakeholderProzessen eine besondere Bedeutung zu, in denen Wirtschaft, Wissenschaft, Staat und Zivilgesellschaft zusammenwirken.
1. Impulse für weiteres Wachstum und Beschäftigung
2. Zugang und Teilhabe durch leistungsstarke Netze
3. Vertrauen und Sicherheit im Internet
Die Digitale Agenda setzt den Handlungsrahmen für diese Legislaturperiode. Die gemeinsame Umsetzung erfolgt im Dialog mit den relevanten Gruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft, den Tarifpartnern und der Zivilgesellschaft. Erste Eckpunkte wurden auf dem IT-Gipfel in Hamburg am 21. Oktober vorgestellt.
Eine neue Internetseite www.digitale-agenda.de informiert die Bürger fortlaufend über die Digitale Agenda und den Stand der Umsetzung. Sie enthält eine Kommentarfunktion für Fragen und Anregungen.
Die von der Bundesregierung und den wesentlichen Akteuren der Telekommunikationsbranche gegründete „Netzallianz Digitales Deutschland“ hat am 7. Oktober 2014 das Kursbuch Netzausbau beschlossen. Das Kursbuch formuliert und konkretisiert Maßnahmen, Mechanismen und Vorhaben, die einen zügigen Breitbandausbau in Deutschland ermöglichen.
Die Bundesregierung hat am 17. September 2014 das Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“ beschlossen. Nach der Digitalen Agenda ist damit ein weiterer wichtiger Baustein zur Digitalisierung auf den Weg gebracht worden. Er leistet zugleich einen Beitrag zur Umsetzung des Handlungsfeldes „Innovativer Staat“. Das Programm Digitale Verwaltung 2020 will verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung einführen und das E-Government-Gesetz in der Bundesverwaltung umsetzen.
So plant die Bundesverwaltung, ihre Beschaffungen künftig durchgängig elektronisch abzuwickeln. Ziel des Programms ist es zudem, für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen klassische Behördengänge entbehrlich zu machen und einfache, schnelle - weil elektronische - und sichere staatliche Dienstleistungen anzubieten.
Dieser Aktionsplan ist als Teil des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im Regierungs- und Verwaltungshandeln und zu einer „Good Governance“. Der Aktionsplan ist auch eine Grundlage für den Beitritt zum Open Government Partnership. Die Bundesregierung hat den Aktionsplan am 17. September 2014 beschlossen.
Die G8-Staaten haben auf dem Gipfel 2013 in Lough Erne eine „Open-Data-Charta“ beschlossen, mit der sie sich zu einer breiten Veröffentlichung von Verwaltungsdaten im Sinne von „Open Data“ bekennen. Darin haben sich die G8-Staaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Open-Data-Charta zu erarbeiten
Die Zusammenarbeit der Fachbehörden im Nationalen Cyber-Abwehrzentrum wird verbessert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält mehr Geld und Personal. Die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei werden im Bereich Cybercrime, Cyberspionage und Cybersecurity verstärkt.