Deutschlands Beitrag zur Friedenssicherung

Aktionsplan Zivile Krisenprävention Deutschlands Beitrag zur Friedenssicherung

2004 hat die Bundesregierung den Aktionsplan "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" beschlossen. Sie dokumentierte damit den Willen, ihre weltweiten Beiträge zu Frieden, Sicherheit und Entwicklung präventiv auszurichten. Das Bundeskabinett hat nun den Vierten Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans verabschiedet.

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Hände in unterschiedlichen Hautfarben.

Krisenprävention beginnt bei jedem einzelnen.

Foto: Ute Grabowsky/photothek.net

Mit dem Aktionsplan "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" hat die Bundesregierung 2004 den Handlungsrahmen für ihre Politik beschrieben. Damit verpflichtete sie sich zu einer Politik der Krisenprävention weltweit. Gleichermaßen unterstrich die Bundesregierung, wie wichtig zivilgesellschaftliche Akteure in der Krisenprävention sind.

Der jetzt verabschiedete Vierte Bericht zur Umsetzung des Aktionsplans umfasst eine Bilanz sowie einen politisch-konzeptionellen Teil bis zum Ende dieser Legislaturperiode. Der Bericht beschreibt, wie der Plan im Zeitraum vom Juni 2010 bis Mai 2014 umgesetzt wurde.

Schwerpunkte deutscher Außenpolitik

Krisen vorzubeugen und bewältigen, ist ein Schwerpunkt deutscher Außenpolitik. Schon im April 2000 hat die Bundesregierung im Gesamtkonzept "Zivile Krisenprävention, Konfliktlösung und Friedenskonsolidierung" ihre Grundsätze zur Krisenprävention festgelegt. Auf der Grundlage des Aktionsplanes von 2004 wurden der Ressortkreis "Zivile Krisenprävention" und der "Beirat zivile Krisenprävention" geschaffen.

Handlungsfelder ziviler Friedenspolitik

Der Aktionsplan beschreibt Konfliktstrukturen und daraus resultierende Herausforderungen für die Staatengemeinschaft. Er schafft nationale Strukturen für Krisenprävention und zeigt Handlungsfelder für die zivile Friedenspolitik der Bundesregierung auf, wie beispielsweise

  • deutscher Beiträge zu multilateralen Vorhaben zu stärken,
  • staatliche Strukturen in Krisenregionen wieder aufzubauen
  • Frieden in der Zivilgesellschaft zu fördern
  • die Lebensgrundlagen für Menschen in Krisenregionen zu sichern.

Auf Wunsch des Deutschen Bundestages wurde das Verfahren und die Form der Berichterstattung zum Aktionsplan zivile Krisenprävention geändert. Der Umsetzungsbericht soll nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 16. Dezember 2010 alle vier Jahre vorgelegt werden. Er soll strategische Ziele und Schwerpunkte benennen und über durchgeführte Maßnahmen berichten. Neben der Bundesregierung haben auch Repräsentanten der Legislative, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und anderer Institutionen mit erarbeitet.