Der kurze Draht zum EEG

Energiewende Der kurze Draht zum EEG

Wie viele Windenergie-Anlagen werden noch gebaut? Ändert sich die Vergütung des Stroms meiner Solaranlage? Sinkt der Strompreis? – Fragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt es viele. Am Bürgertelefon gibt es Antwort.

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telefonierende Dame

Interessierte können sich bei Fragen zum EEG an die Hotline wenden.

Foto: Bundesregierung/König

Ines Zemke leitet das Team des Bürgertelefons, das das Bundeswirtschaftsministerium im Januar zum Thema "EEG-Reform" eingerichtet hat. Bis zu zehn Stunden am Tag sind neun Kolleginnen und Kollegen ganz Ohr für "Energie"-Anrufe aus allen Teilen der Republik.

"Am Anfang waren es vor allem Kommentare, jetzt bekommen wir überwiegend Fragen", bilanziert Zemke die ersten Wochen seit dem Start der Aktion. Dass die Bundesregierung die Förderung der erneuerbaren Energien grundlegend überarbeitet, ist einigen Anrufern ein Lob Wert. Doch manch einer äußert auch Unverständnis: Sei es über das Festhalten an Entlastungen der energieintensiven Industrie oder über den weiteren Ausbau der Windenergie.

Telefon auf „Empfang“

Ob Kritik am Ausbaudeckel für Biomasse-Anlagen oder die Belastung von Nachtspeicheröfen mit der EEG-Umlage: Jede Anmerkung nehmen die Hotline-Betreuer auf und geben sie an Fachkolleginnen und -kollegen weiter. Denn die Reform ist noch im Entstehen – der Gesetzentwurf ist gerade in der Abstimmung, manches ist noch zu konkretisieren.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien wird seit dem Jahr 2000 über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die Umlage ist Teil des Strompreises. Mit ihr fördert man die Anlagen, die aus Wind, Sonne und weiteren ökologischen Quellen Strom produzieren. Die entstehenden Kosten werden über die EEG-Umlage auf die Stromkunden verteilt. Stromverbraucher finanzieren so den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Umlage schließt eine Lücke: Die Differenz, die zwischen den Ausgaben für die Einspeisevergütungen für Strom aus regenerativen Kraftwerken und den Einnahmen, die durch den Verkauf dieses EEG-Stroms über die Strombörse erzielt werden (so genannte Differenzkosten).

Aufklären und Weiterhelfen gehören zum täglichen Geschäft für Zemke & Co. Ein Beispiel: die "stromintensive Industrie. "Sie ist der Kern der Wirtschaft und beschäftigt immerhin 800.000 Menschen", gibt Zemke Kritikern der Entlastung zu bedenken. Würden Energiekosten der Industrie steigen, hätte das schlechte Folgen für deren Wettbewerbsfähigkeit. Schon jetzt zahle sie im Vergleich zu ihren internationalen Konkurrenten überdurchschnittlich hohe Strompreise.

Schnelle Hilfe kann die Hotline geben, wenn es etwa um die Frage geht, welche Unternehmen von der EEG-Umlage befreit sind: Ein Klick auf der Website des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und man sieht die komplette Liste.

Was bringt mir das neue Gesetz?

Viele Anruferinnen und Anrufer fragen, ob die Vergütung sinkt, die sie für ihren Ökostrom etwa aus einer Solaranlage bekommen. Zemke kann hier beruhigen: "Für Betreiber bestehender Solaranlagen wird sich nichts ändern. Es gibt Bestandsschutz. Das heißt: Der Strom wird weiterhin nach dem Tarif vergütet, der bei Inbetriebnahme der Anlage Gültigkeit hatte. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich Neuanlagen."

Bürgerinnen und Bürger, aber ebenso Unternehmen und Kommunen, wollen häufig auch wissen, wie stark der Eigenverbrauch von Ökostrom belastet wird. EEG-Expertin Zemke bittet um Geduld: Die genaue Regelung dazu werde noch erarbeitet. Doch die Fragenden erfahren, dass die Bundesregierung in den Eckpunkten zum Gesetz eine Bagatellregelung aufgenommen hat: Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens zehn Kilowattstunden und weniger als zehn Megawattstunden Eigenverbrauch sollen von einer Belastung mit der EEG-Umlage ausgenommen werden. Frau Zemke liefert gleich die Übersetzung mit: "Solaranlagen auf  Ein- und Zweifamilienhäusern werden in der Regel nicht betroffen sein."

Sinkt der Strompreis?

Ob mit der EEG-Reform auch der Strompreis sinkt? Prompt kommt die Antwort: "Die Reform wird die Kostendynamik bei der EEG-Umlage bremsen, aber wie sich das weiter auf den Strompreis auswirkt, wird zu sehen sein." Denn der Preis für die einzelne Kilowattstunde setzt sich aus vielen Komponenten zusammen: die EEG-Umlage ist nur eine davon neben beispielsweise den Beschaffungs- oder den Transportkosten.

Zum 1. August soll das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft treten. Am 8. April will die Bundesregierung den Entwurf dazu beschließen. Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich Ende Juni verabschieden, der Bundesrat Mitte Juli dazu beraten. Der Gesetzentwurf hat also noch einen längeren Weg vor sich. Der Draht zwischen Bürger und Ministerium wird währenddessen kurz bleiben.

Bürgertelefon "EEG-Reform":

Telefonnummer: 030-340 60 65 50
Montag – Donnerstag: 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr