Seit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion 1999 haben 19 Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Euro als Gemeinschaftswährung eingeführt. Der Euro ist heute gesetzliches Zahlungsmittel für mehr als 337 Millionen Menschen.
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Der Euro ist nicht nur Zahlungsmittel in den 19 EU-Ländern, sondern auch in den drei Kleinstaaten Andorra, Monaco und San Marino. Er gilt auch in den überseeischen Gebieten der Euro-Länder.
Alle anderen Länder sind grundsätzlich vertraglich verpflichtet, den Euro einzuführen. Dies ergibt sich aus Artikel 3 Absatz 4 des EU-Vertrags: "Die Union errichtet eine Wirtschafts- und Währungsunion, deren Währung der Euro ist."
Von den neun Ländern, die noch nicht den Euro eingeführt haben: Großbritannien, Dänemark, Schweden, Polen, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien, haben Großbritannien und Dänemark sich vertraglich zusichern lassen, dass sie die gemeinsame Währung nicht einführen müssen. Die dänische Bevölkerung hat in einer Volksabstimmung 2000 die Teilnahme an der Gemeinschaftswährung mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die Dänische Krone ist jedoch in einem engen Wechselkursverhältnis an den Euro gebunden.
Die Beitritte der anderen Länder sind bisher aus unterschiedlichen Gründen nicht erfolgt. So hat in Schweden bei einer Volksbefragung 2003 eine Mehrheit gegen den Euro votiert. Auch in anderen Mitgliedstaaten wie z.B. Ungarn oder Bulgarien gibt es keine öffentliche Zustimmung zum Euro.
Für die Einführung des Euro sind die sogenannten "Maastricht Kriterien" einzuhalten. Diese können bislang nicht von allen der noch verbliebenen sieben Staaten erfüllt werden.
Neben der symbolischen Wirkung bringt der Euro vor allem wirtschaftliche Vorteile für Bürger, Unternehmen und Mitgliedstaaten. Durch die Verminderung von Transaktionskosten fördert die gemeinsame Währung Wachstum und Beschäftigung. Davon profitiert insbesondere die exportorientierte deutsche Wirtschaft. Die einheitliche Währungspolitik erfordert darüber hinaus eine enge Kooperation zwischen den teilnehmenden Mitgliedstaaten in allen Bereichen der Wirtschafts- und Finanzpolitik.
Im reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt legen die europäischen Staaten strengere Vorgaben fest, um schneller staatlicher Verschuldung oder wirtschaftlichen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken zu können. Denn die Finanzprobleme in einigen Euro-Mitgliedstaaten beruhen auf zu hohen Staatsschulden oder großen volkswirtschaftlichen Problemen.