Den Rechtsstaat stärken

Das Blaulicht eines neuen Funkstreifenwagens blinkt

Polizisten und Rettungskräfte besser schützen

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Hasskriminalität effektiv bekämpfen

Die Bundesregierung hat am 5. April 2017 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken besser bekämpft werden sollen. Es sollen Inhalte erfasst werden, die auch nach jetzigem Recht strafbar sind. Dazu zählen etwa Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und Bedrohung. Auch Kinderpornographie und terroristische Straftaten sind von dem Gesetz erfasst. Verstöße gegen die Pflichten sozialer Netzwerke können mit Bußgeldern geahndet werden.

Besserer Schutz für Vollstreckungsbeamte

Polizisten und Rettungskräfte werden besser geschützt . Ein Angriff auf Vollstreckungsbeamte im Dienst richtet sich gegen sie als Repräsentanten der staatlichen Gewalt. Mit dem Gesetz vom 30. Mai 2017 sind die Strafen für Angreifer verschärft worden.

Aufhebung des § 103 StGB

Der sogenannte "Majestätsbeleidigungsparagraf" wird abgeschafft. Er regelte bisher die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten. Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Beute aus Straftaten leichter einziehen

Finanzielle Vorteile aus Straftaten können leichter eingezogen werden. Die Bundesregierung verstärkt damit den Kampf gegen Organisierte Kriminalität. Gleichzeitig dient die Reform dem Opferschutz: Die Opferentschädigung ist neu geregelt. Geschädigten einer Straftat steht nun ein einfacher und kostengünstiger Weg offen, um Schaden ersetzt zu bekommen. Das Gesetz ist seit 1. Juli 2017 in Kraft.

Europäisches Führungszeugnis

Für EU-Bürger wird künftig Auskunft aus dem Bundeszentralregister immer in Form eines Europäischen Führungszeugnisses erteilt. Dadurch bekommt der Empfänger des Führungszeugnisses einen europaweiten Überblick über die strafrechtliche Vergangenheit des Betroffenen. Bislang gab es ein Wahlrecht zwischen deutschem und europäischem Führungszeugnis.

Kurt Beck wird Opferbeauftragter

Die Bundesregierung hat am 8. März 2017 den ehemaligen Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz Beck zum Beauftragten für die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlags auf dem Berliner Weihnachtsmarkt ernannt. Beck ist Ansprechpartner für die Betroffenen und als Vermittler zwischen den Opfern und den zuständigen Behörden tätig geworden.

Übertragungen künftig möglich

Die Bundesregierung will die Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren erweitern und für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen vor Gericht Barrieren abbauen. Ist der Zuschauerbereich im Gericht zu klein, können Verhandlungen für Medienvertreter in einen separaten Raum übertragen werden. Für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen werden Gebärdendolmetscher zugelassen.