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Die Bundesregierung will einen besseren grenzüberschreitenden Schutz der Opfer von Gewalt schaffen. Dazu hat das Kabinett am 13. August 2014 einen Gesetzentwurf beschlossen. Künftig sollen Schutzmaßnahmen, die in einem Mitgliedstaat der EU zum Schutz einer Person vor Gewalt durch eine andere Person erlassen worden sind, auch in den anderen Mitgliedstaaten gelten. Der Bundesrat hat das am 13. November 2014 vom Bundestag beschlossene Gesetz am 28. November 2014 gebilligt.
Die Bundesregierung verbessert die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR: Die Opferrente für politische Häftlinge der DDR steigt von 250 auf 300 Euro. Auch die monatliche Zahlung an politisch Verfolgte, die in der DDR ihren Beruf nicht ausüben konnten, steigt von 184 auf 214 Euro. Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt. Es tritt zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Die Bundesregierung will Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Das hat das Bundeskabinett am 17. September 2014 beschlossen. Unter anderem soll verhindert werden, dass Nacktbilder insbesondere von Kindern und Jugendlichen unbefugt verbreitet oder mit diesen Geschäften gemacht werden. Der Gesetzentwurf soll auch für einen besseren Schutz vor dem so genannten Cybermobbing sorgen. Außerdem sollen Sexualstraftaten künftig später verjähren. Am 14. November 2014 hat der Deutsche Bundestag die Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen.
Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet setzt die Bundesregierung weiterhin auf das Prinzip „Löschen statt Sperren". Der von der Bundesregierung am 17. September 2014 beschlossene Bericht belegt, dass das Konzept „Löschen statt Sperren“ wirkt.
Die Bundesregierung will die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund stärken. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde. Das hat das Kabinett am 27. August 2014 beschlossen.
Die Verhinderung und Bekämpfung von Korruption ist ein weltweites Ziel. Am 28. Mai 2014 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, dass das UN-Übereinkommen gegen Korruption ratifiziert werden kann. Das Übereinkommen ist das erste weltweite Regelungswerk, um die weltweite Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Korruption zu verbessern. Der Bundestag hat das Gesetz beschlossen, der Bundesrat hat am 10. Oktober 2014 zugestimmt.