Bundespräsident unterschreibt Änderung des Atomgesetzes

Das Gesetz sieht vor, das spätestens 2022 das letzte Kernkraftwerk in Deutschland abgeschaltet wird. Zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte unseres Landes gibt es damit ein festes Datum für das Ende der Kernkraft.

Der Ausstieg erfolgt stufenweise mit genauen Abschaltdaten. Mit Inkrafttreten des neuen Atomgesetzes gehen zunächst die Kernkraftwerke vom Netz, die bereits im Zuge des Moratoriums abgeschaltet wurden: Biblis A, Neckarwestheim 1, Biblis B, Brunsbüttel, Isar 1, Unterweser, Philippsburg 1. Hinzu kommt das Kraftwerk Krümmel, das zum Zeitpunkt des Moratoriums bereits abgeschaltet war. Es folgen dann jeweils zum Jahresende:

2015: Grafenrheinfeld,
2017: Gundremmingen B,
2019: Philippsburg 2,
2021: Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf,
2022: Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.

Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung radioaktiver Abfälle übernehmen die Kraftwerksbetreiber. Die Bundesregierung führt jedes Jahr eine Planungskontrolle durch und prüft, ob die gesetzten Ziel erreicht sind. Andere kerntechnische Anlagen werden sukzessive einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen.

Reststrommengen

Grundlage ist eine Regellaufzeit von 32 Jahren. Denn bereits gemachte Investitionen in die Kraftwerke sollen sich noch lohnen. Die mit dem 11. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes zusätzlich gewährten Elektrizitätsmengen werden gestrichen. Reststrommengen der abgeschalteten Meiler können übertragen werden. Das ändert jedoch nichts an den Daten für die endgültige Abschaltung der Kraftwerke.

Endlager

Die Generationen, die die Kernenergie nutzen, müssen sich auch um die Lagerung der radioaktiven Abfälle sorgen. Dies schließt die ergebnisoffene Weitererkundung von Gorleben ebenso ein wie die Ermittlung allgemeiner geologischer Eignungskriterien und möglicher alternativer Entsorgungsoptionen. Die Bundesregierung wird dazu einen Vorschlag unterbreiten.