Bundesarchivgesetz wird modernisiert

Bundesarchivgesetz wird modernisiert

Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag nach zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bundesarchivrechts abstimmen.

  • Pressemitteilung 14
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Durch die Neuregelungen erleichtern wir Wissenschaftlern und Journalisten, aber auch Privatpersonen den Zugang zu dem ungeheuren Fundus an Wissen, der in den Dokumenten und Unterlagen des Bundesarchivs gesichert ist. Gleichzeitig machen wir dieses Gedächtnis unseres Staates stark für die Erfordernisse des digitalen Zeitalters - etwa durch die Einrichtung eines digitalen Zwischenarchivs, das die Bundesbehörden entlastet und das Bundesarchiv in die Lage versetzt, frühzeitig und fachgerecht für eine digitale Langzeitarchivierung zu sorgen. Damit ist das Bundesarchiv gut aufgestellt, um auch in Zukunft seiner Kernaufgabe gerecht zu werden: Transparenz und Überprüfbarkeit staatlichen Handelns sicherzustellen.“

In der Novelle des Bundesarchivgesetzes sind unter anderem folgende Neuerungen vorgesehen:

• Die personenbezogene Schutzfrist wird von 30 Jahren auf zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person verkürzt.
• Bei Amtsträgern und Personen der Zeitgeschichte entfällt die Schutzfrist komplett, sofern nicht ihr schutzwürdiger privater Lebensbereich betroffen ist.
• Auch Angehörige haben künftig ein Recht auf Auskunft, wenn sie nach dem Tod einer Person, zu der das Bundesarchiv Unterlagen aufbewahrt, ein berechtigtes Interesse geltend machen können und der Wille der verstorbenen Person dem nicht entgegensteht.
• Stellen, die Archivgut abgeben, können künftig bei Schutzfristverkürzungen auch große Aktenbestände ohne aufwändige Einzelfallprüfung freigeben. (Voraussetzung ist, dass sie in einer allgemeinen Vereinbarung mit dem Bundesarchiv auf eine - bisher erforderliche - Beteiligung verzichten.)
• Alle Stellen des Bundes sollen ihre Akten nach spätestens 30 Jahren an das Bundesarchiv abgeben.

Der Gesetzentwurf setzt einen Beschluss aus dem aktuellen Koalitionsvertrag um. Aufgenommen wurden auch Anregungen und Konkretisierungen aus einer Expertenanhörung im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags.