Bundesarchiv wird nutzerfreundlicher

Neuregelung des Bundesarchivrechts Bundesarchiv wird nutzerfreundlicher

Um Nutzern den Zugang zu Archivgut des Bundes zu erleichtern, sollen die Schutzfristen verkürzt werden. Zudem solle das Gedächtnis unseres Staates stark gemacht werden für die Erfordernisse des digitalen Zeitalters, so Staatsministerin Grütters. Der Bundestag hat dem Entwurf für ein neues Bundesarchivgesetz zugestimmt.

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In unterirdischen Archivräumen werden im Bundesarchiv in Koblenz Schriftstücke gelagert.

Wird nutzerfreundlicher: das Bundesarchiv in Koblenz.

Foto: picture alliance / dpa

Das Bundesarchiv nimmt in Deutschland die Aufgaben eines Nationalarchivs wahr: Unterlagen des Bundes und seiner Vorgängerinstitutionen werden dort gesichert, nutzbar gemacht und wissenschaftlich verwertet. Grundlage ist das Bundesarchivgesetz aus dem Jahre 1988.

Gesetz wird modernisiert

"Durch die Neuregelungen erleichtern wir Wissenschaftlern und Journalisten, aber auch Privatpersonen den Zugang zu dem ungeheuren Fundus an Wissen, der in den Dokumenten und Unterlagen des Bundesarchivs gesichert ist. Gleichzeitig machen wir dieses Gedächtnis unseres Staates stark für die Erfordernisse des digitalen Zeitalters", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters.

Mit der Neuregelung wird eine weitere Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Danach soll das Bundesarchiv nutzer- und wissenschaftsfreundlicher sowie in Zeiten des digitalen Wandels gestärkt werden. Die Bundesregierung habe mit der Novellierung des Bundesarchivgesetzes eines der wichtigen kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht, stellte Grütters fest.

Schutzfristen werden angepasst

Um die Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit zu verbessern, wurden vor allem die Schutzfristen angepasst. Die Schutzfrist für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten beträgt statt bisher 30 Jahre nach dem Tod der jeweiligen Person künftig nur noch zehn Jahre.

Neu aufgenommen ist auch eine Regelung, wonach die Bundesbehörden ihre Unterlagen nach spätestens 30 Jahren an das Bundesarchiv abgeben sollen. 

Bundesarchiv im digitalen Zeitalter

Außerdem enthält das Gesetz Anpassungen, die die Arbeitsfähigkeit des Bundesarchivs im Zeitalter der Digitalisierung erhalten und stärken werden. Dazu gehören Regelungen zur Übernahme elektronischer Unterlagen und zur digitalen Zwischenarchivierung.

Der Entwurf wurde zudem sprachlich und inhaltlich überarbeitet, um das Gesetz lesbarer und verständlicher zu machen.