Bund und Länder einigen sich

Neuregelung der Finanzbeziehungen Bund und Länder einigen sich

Mehr Geld für die Länder, mehr Kompetenzen für den Bund: Der im Oktober ausgehandelte Finanzpakt kann umgesetzt werden. Man habe sich auf alle notwendigen Grundgesetzänderungen sowie auf die Eckpunkte für die Einzelgesetze verständigt, teilte Bundeskanzlerin Merkel nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten mit.

1 Min. Lesedauer

Bundeskanzlerin Angela Merkel unterhält sich zu Beginn einer Sitzung mit den Regierungschefs der Länder mit Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering.

Im Gegenzug für jährliche Hilfen des Bundes für die Länder soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

"Im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt." Es sei fair, ehrlich und hart verhandelt worden, sagte Merkel. "Einige Dinge" müssten aber noch geklärt werden - vor allem der erweiterte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Es gebe aber breite Übereinstimmung, dass auch dieses Gesetz mit dem Gesamtpaket auf den Weg gebracht werde.

Berechenbarkeit bringt Investitionen

Das Gesamtpaket bringe für die nächsten Jahre Berechenbarkeit und sichere zusätzliche Investitionen , so die Bundeskanzlerin. Bund und Länder hatten sich am 14. Oktober auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen des Bundes von gut 9,52 Milliarden Euro für die Länder ab 2020 soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung.

Video Presseunterrichtung nach den Bund-Länder-Gesprächen im Kanzleramt

Einigkeit besteht nun auch zu den Sanierungshilfen für das Saarland und Bremen. Es seien wichtige Gemeinsamkeiten auf den Weg gebracht worden, sagte Merkel.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren
Das endgültige Reformpaket kommt nun in das Bundeskabinett und wird dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ausverhandelt. Beschlossen werden sollen die zahlreichen Grundgesetzänderungen sowie die Einzelgesetze dann im Frühjahr nächsten Jahres.