Der Bund stellt den Ländern für 2016, 2017 und 2018 zusätzlich eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von zwei Milliarden Euro zur Verfügung. 2017 und 2018 gibt es zudem jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich für den Wohnungsbau. So das Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche im Kanzleramt.
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Die Vertreter von Bund und Ländern haben bei ihren Gesprächen am Donnerstag im Kanzleramt einen Kompromiss erzielt. Danach wird die Integrationspauschale des Bundes für dieses Jahr sowie für 2017 und 2018 jeweils um zwei Milliarden Euro erhöht. Zudem zahlt der Bund den Ländern die im Integrationskonzept für den Wohnungsbau in Aussicht gestellten Mittel von jeweils 500 Millionen Euro für 2017 und 2018 als sogenannte Kompensationsgelder. Die Länder sollen dann wie bereits vereinbart über die Verwendung für den Wohnungsbau berichten.
Mit diesen Kompensationsgeldern zusammen unterstützt der Bund die Länder bis 2018 um weitere sieben Milliarden Euro. Die Integrationspauschale wird demnach zusätzlich zur bereits vereinbarten Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten für die Unterkunft gezahlt. Das sind 2,6 Milliarden Euro für 2016 bis 2018. Dieser Betrag werde über eine entsprechende Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer an die Länder weitergegeben.
Der Bundeshaushalt 2017 enthält bereits knapp 19 Milliarden Euro für asyl- und flüchtlingsbedingte Leistungen sowie Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursachen.
Bereits bei der Vorstellung des Bundeshaushaltes für das kommende Jahr ließ Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble Einigungswillen erkennen. "Es gibt eine große Bereitschaft innerhalb der Bundesregierung sich zu verständigen." Die Aufwendungen des Bundes und der Länder müssten aber von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Das sei angesichts der Kritik des Bundesrechnungshofes erforderlich, da der Bund immer mehr Aufgaben übernehme, die eigentlich die Länder leisten müssten.
Bis Mitte 2018 soll es unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung der Flüchtlingslage eine Anschlussregelung geben.