Der Bund übernimmt gemeinsam mit den Ländern die Investitions- und Betriebskosten für 30.000 weitere Kinderbetreuungsplätze. So können Kommunen und Träger besser planen.
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Der Bund finanziert 30.000 zusätzliche Kita-Plätze
Foto: Judith Affolter
Der Bundestag hatte gestern das Gesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege beschlossen. Heute stimmte auch der Bundesrat zu. Die von der Bundesregierung angestrebte Aufstockung von Bundesmitteln für den Kita-Ausbau hat nun eine gesetzliche Grundlage.
Beim Krippengipfel 2007 hatten Bund, Länder und Kommunen vereinbart, bis 2013 rund 750.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige einzurichten. 2012 war das Familienministerium zu dem Ergebnis gekommen, dass etwa 30.000 zusätzliche Plätze notwendig seien, um den tatsächlichen Betreuungsbedarf der Eltern für ihre Kinder zu decken.
Die Finanzierung dieser zusätzlichen 30.000 Plätze ist nun sichergestellt. Der Bund zahlt den Ländern und Kommunen weitere 580,5 Millionen Euro, um Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.
Der Bund hilft aber nicht nur bei der Neueinrichtung der zusätzlichen Plätze. Auch der laufende Betrieb wird unterstützt. Zu diesem Zweck erhöht der Bund die Beträge, die die Länder aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten. In diesem Jahr sind das 18,75 Millionen Euro zusätzlich, 2014 weitere 37,5 Millionen Euro und ab 2015 jedes Jahr zusätzliche 75 Millionen Euro.
Jetzt kommt es darauf an, dass die Länder die Bundesmittel, aber auch ihren eigenen Anteil unverzüglich den Kommunen und Trägern vor Ort zur Verfügung stellen.