An den Aktionstagen „Black Friday“ und „Cyber Monday“ gibt es im Online-Händler alljährlich viele Rabatte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erwartet 2021 einen ungewöhnlich starken Anstieg von Angriffen auf Internetplattformen und rät Kunden zur Vorsicht beim Online-Shopping. Worauf sollte man achten?
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An „Black Friday“ und „Cyber Monday“ sollte jeder beim Online-Einkauf besonders wachsam sein.
Foto: imago images/Levine-Roberts
Online-Händlern und Organisationen im E-Commerce-Bereich rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), geeignete Abwehrmaßnahmen für die Aktionstage „Black Friday“ und „Cyber Monday“ vorzubereiten. Vor allem die Schnäppchen-Jagd im Internet bietet Kriminellen zahlreiche Gelegenheiten. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auch im weiteren Verlauf des Weihnachtsgeschäfts bei Online-Einkäufen aufmerksam sein.
Wichtig ist es, grundsätzlich bei Angeboten und hohen Rabatten skeptisch zu bleiben, um nicht einer Betrugsmasche aufzusitzen. Betrüger locken beispielsweise mit besonders günstigen Scheinangeboten auf gefälschte Seiten, um dort Kontodaten des Nutzers auszuspähen. Oftmals wird die Ware nach Kaufabschluss auch gar nicht ausgeliefert. Deshalb gilt: Die eigene Sicherheit nicht aus dem Auge zu verlieren.
Um zu überprüfen, ob ein Online-Händler seriös ist und sich hinter dem Portal kein Fake-Shop verbirgt, sollten Verbraucher verschiedene Punkte berücksichtigen: Wichtig ist es, sich durch einen genauen Blick in die Adresszeile zu vergewissern, auf der Originalseite des Händlers zu sein. Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass der Händler auf seiner Seite vollständige Kontaktdaten mit einer "echten" Adresse angibt.
Folgende Punkte sollten Sie prüfen und beachten:
Nicht alle Gütesiegel stellen gleich hohe Anforderungen an die Sicherheit der Kundendaten. Anerkannt hohe Qualitätskriterien erfüllen zumindest vier Gütesiegel: „Trusted Shops“, „TÜV Süd Safer Shopping“, „Internet Privacy Standards“ und „Geprüfter Online-Shop“. Speziell für Versandapotheken gibt es in der EU die Pflicht, ein EU-Sicherheitslogo auf der Internetseite zu verwenden. Es ermöglicht, die Seriosität der Versandapotheke zu überprüfen.
Rund um die beiden Aktionstage „Black Friday“ und „Cyber Monday“ fluten Werbe-E-Mails die Postfächer von Nutzerinnen und Nutzer – darunter auch viele Phishing-Mails. Hier heißt es, besonders aufmerksam zu sein. Links mit vermeintlichen Angeboten und Rabattaktionen sollten nicht vorschnell geklickt werden. Teilweise genügt schon ein Klick auf einen Link, um den Computer mit unerwünschter oder schädlicher Software zu infizieren. Um sicher zu gehen, dass es sich um einen seriösen Online-Händler handelt, vergewissern Sie sich beim Händler, indem Sie dessen Internetseite direkt ansteuern – verwenden Sie dafür keine Links aus den E-Mails.
Phishing-Mails sind oftmals Fälschungen im Namen bekannter Online-Händler und Bezahlanbieter. Die darin enthaltenen Links führen häufig zu authentisch nachgeahmten Webseiten, die auf Datendiebstahl und -missbrauch oder Online-Betrug ausgelegt sind.
Nein. Prüfen Sie immer auch, ob sich hinter den vermeintlichen Rabatt-Preisen wirkliche Schnäppchen stecken. Oftmals stimmen Rabatte an Aktionstagen nicht und vermeintliche Angebote entpuppen sich sogar als teurer. Denn gerade zu Aktionstagen ändern Online-Shops regelmäßig die Preise für Teile ihres Sortiments. Oftmals spielen dabei der Zeitpunkt des Kaufs, die Preise der Konkurrenz und zunehmend auch das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer selbst eine Rolle. Sie sollten sich deshalb immer fragen: Handelt es sich bei diesen Angeboten tatsächlich um Schnäppchen? Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man die Preise mit Hilfe von Preissuchmaschinen vergleichen.
Persönliche Daten sollte man immer verschlüsselt übertragen. Vertrauenswürdige Online-Shops bieten dafür entsprechende Fenster mit gesicherten Datenverbindungen an. Dass die Datenverbindung besonders geschützt ist, erkennt man unter anderem in der Adresszeile des Browsers an dem „s“ hinter dem „http“. Zusätzlich weist ein Schloss-Symbol am Ende der Adresszeile oder auch am unteren Rand des Bildschirms auf den Verschlüsselungsmodus hin.
Wenn Sie ein Kundenkonto bei einem Online-Händler anlegen, wählen Sie ein sicheres Passwort, das aus möglichst vielen verschiedenen Zeichen besteht. Ändern Sie diese Passwörter regelmäßig und speichern Sie sie es nicht auf dem PC.
Seriöse Händler bieten ihren Kunden verschiedene Bezahlwege an, die sich hinsichtlich Komfort und Sicherheit unterscheiden. Werden Konto- oder Kreditkartendaten direkt an den Händler übermittelt, kann ein Risiko für Datendiebstahl und -missbrauch bestehen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) klärt über die gängigen Bezahlarten im Internet auf und hilft bei der Entscheidung für den richtigen Zahlungsweg.
Wer bei der Online-Bestellung auf Nummer sicher gehen möchte, sollte per Rechnung oder per Einzugsermächtigung bezahlen. Dadurch zahlen Sie entweder erst nach Erhalt der Waren oder können ggf. bei Nicht-Erhalt der Waren den Bankeinzug binnen acht Wochen nach Kontobelastung widersprechen. Vorsicht ist angesagt, wenn ein Online-Händler nur gegen Vorkasse liefert.
Um nicht unbeabsichtigt beim Stöbern einen Kauf abzuschließen, gilt EU-weit seit 2014 die Pflicht zur sogenannten „Button-Lösung“. Ein Kauf ist erst dann abgeschlossen, wenn ein Kunde die entsprechende Schaltfläche mit beispielsweise „zahlungspflichtig bestellen“ oder „kaufen“ geklickt hat. Zusätzlich müssen Gesamtpreis und Produktmerkmale klar verständlich und gut sichtbar anzeigt werden.
Wird ein Produkt im Internet aufgrund von voreingetragenen Häkchen oder Kreuzen bestellt, ist der Kauf unwirksam. Kunden müssen jede Leistung ausdrücklich anklicken und bestellen. Das gilt auch für Zusatzangebote: Wird beim Online-Kauf etwa ein automatisch eingestellter Käuferschutz abgeschlossen, müssen Verbraucher diese nicht bezahlen.
EU-weit gilt: Waren, die der Kunde im Internet einkauft, können grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Empfänger die online bestellte Ware erhalten hat und vom Händler über die Frist informiert wurde. Allerdings ist der Händler nicht verpflichtet, die Kosten für eine Rücksendung zu übernehmen. Wenn er das nicht freiwillig anbietet, muss der Kunde das Porto selbst zahlen.
Achtung: Die einheitlichen europäischen Mindeststandards für Internet-Einkäufe gelten NICHT, wenn der Händler seinen Sitz außerhalb der EU hat. Hier sollten Kunden ganz genau hinschauen, ob das digitale Geschäft seriös ist und welche Geschäftsbedingungen gelten.
Prüfen Sie daher immer vor dem Kauf:
Beim Einkauf in Online-Shops, die ihren Sitz nicht in der EU haben, sollten Verbraucher auch beachten, dass neben Portokosten häufig Einfuhrabgaben fällig werden können. Dies hängt vom Warenwert und der Art der Sendung ab. Es ist empfehlenswert, sich vor einer Bestellung beim Zoll über die Formalitäten zu erkundigen.