Länder und Gemeinden stehen im Bereich Bildung vor großen Herausforderungen. Deswegen entlastet der Bund die Länder. Für Betreuung und Bildung stehen in dieser Legislaturperiode Mittel in Höhe von insgesamt 6 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon sollen 5 Milliarden Euro für den Bereich Wissenschaft, Schule und Hochschulen und 1 Milliarden Euro für den Bereich Kita und Krippen eingesetzt werden.
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So wird der Bund ab 1. Januar 2015 die vollständige Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) übernehmen. Bisher tragen die Länder 35 Prozent der Kosten. Der Bund entlastet die Länder damit um rund 1,2 Milliarden Euro jährlich.
Der Berufsbildungsbericht 2014 zeigt, dass sich der Ausbildungsmarkt verändert hat: 2013 haben erstmals mehr als die Hälfte aller Schulabgänger ein Studium begonnen. Die Bundesregierung will die berufliche Bildung weiter stärken und mehr junge Leute in Ausbildung bringen. Deswegen entwickelt sie den Ausbildungspakt mit Sozialpartnern und Ländern weiter zu einer neuen „Allianz für Aus- und Weiterbildung“. Eine zentrale Aufgabe besteht darin, die betrieblichen Angebote und die Nachfrage von Jugendlichen besser zusammenzuführen. Jeder junge Mensch soll die Chance auf eine betriebliche Ausbildung bekommen. Besonderes Augenmerk gilt dabei leistungsschwächeren Jugendlichen. Das Thema Ausbildung war auch inhaltlicher Schwerpunkt des 7. Integrationsgipfels am 1. Dezember 2014.
Meisterbriefe enthalten künftig den Hinweis, dass der Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) dem Niveau 6 entspricht. Dieser Stufe ist auch der Bachelor-Abschluss zugeordnet. Meisterbrief und Bachelor sind damit gleichwertig. Eine größere Durchlässigkeit von Hochschul- und beruflicher Bildung hat positive Effekte für den Einzelnen wie für die Sicherung der Fachkräftebasis insgesamt. Sie ermöglicht beispielsweise Studienabbrechern, ihre bereits erworbenen Qualifikationen für eine Ausbildung zu nutzen. Und sie erleichtert beruflich qualifizierten Fachkräften das Aufstiegsstudium.
BAföG ermöglicht es jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Die Bilanz: 2013 bekamen 620.000 junge Menschen die monatliche Ausbildungsförderung – fast so viele wie im Rekordjahr 2012.
Die Bundesregierung will das BAföG weiterentwickeln und besser an die Lebenswirklichkeit der Studierenden anpassen. Das Bundeskabinett hat im August 2014 die Novellierung des BAföG beschlossen. Die BAföG-Sätze sollen ab 2016 um sieben Prozent steigen. Die Einkommensfreibeträge der Eltern werden ebenfalls um sieben Prozent erhöht. Dadurch können etwa 110.000 mehr Studierende und Schüler BAföG erhalten. Der Höchstsatz für Studierende mit eigener Wohnung liegt dann bei monatlich 735 Euro. Die Erhöhungen sollen mit Beginn des Schuljahres 2016 und ab dem Wintersemester 2016/17 gelten.
Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs hat, bekommt künftig für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung. Derzeit sind es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Das hilft, Familie und Ausbildung besser zu vereinbaren.
Künftig wird BAföG auch für die Zeit zwischen Abschluss eines Bachelors und einem anschließenden Masterstudium gewährt. Maßgeblich sind die Bekanntgabe des Bachelor-Abschlussergebnisses und die vorläufige Zulassung zum Master-Studium. Das verlängert die BAföG-Förderung um maximal zwei Monate und schließt die bisherige Förderlücke.
Erfolgreichstes Förderinstrument der beruflichen Weiterbildung ist das Meister-BAföG. Rund 171.000 Fachkräfte nahmen das Angebot 2013 in Anspruch und bildeten sich zum Meister oder Techniker weiter. Mit dem "Meister-BAföG" gelingt zahlreichen Fachkräften der berufliche Aufstieg.
Der Bund ist bereit, ab 2015 das BAföG vollständig zu übernehmen. Damit entlastet er die Länder um jährlich über eine Milliarde Euro. Die Länder können diese zusätzlichen Mittel für die Bildungsfinanzierung verwenden, insbesondere für Hochschulen.
Um bei Praktika einen hochwertigen Lerninhalt und auch angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen, hat sich der Rat der EU mit Zustimmung Deutschlands auf einen Qualitätsrahmen für Praktika verständigt. Es handelt sich um eine Empfehlung, die ein wichtiger Baustein für die Umsetzung der Jugendgarantie ist.