Im Falle einer Bankenpleite sind die Ersparnisse der Kunden künftig besser geschützt. Die Bundesregierung will die Einlagensicherung jetzt weiter verbessern. So werden zum Beispiel Kontoinhaber schneller entschädigt, wenn ein Geldinstitut insolvent wird. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett beschlossen.
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Die neugefasste europäische Einlagensicherungsrichtlinie vom 12. April 2014 stellt ein einheitliches Mindest-Schutzniveau für die Einlagen in der gesamten EU sicher. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf setzt das Bundeskabinett die Richtlinie um.
Der Gesetzentwurf und die europäische Richtlinie regeln das gesetzlich erforderliche Mindest-Schutzniveau der Einlagensicherung. Die Einlagensicherungsfonds der deutschen Bankenverbände und die verbundinternen Sicherungssysteme bieten darüber hinaus auf freiwilliger Basis ein wesentlich höheres Schutzniveau.
Die neuen Regelungen sehen unter anderem Folgendes vor: