Da der betriebliche Teil der beruflichen Bildung in der Zuständigkeit des Bundes liegt, übernimmt der Bund auch federführend die Berufsbildungsforschung.
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Der betriebliche Teil der dualen Berufsausbildung ist durch Ausbildungsverordnungen geregelt, die vom Bundeswirtschaftsministerium erlassen werden. Welche neuen technischen, wirtschaftlichen und sozialen Anforderungen bei neuen Verordnungen zu berücksichtigen sind und welcher Bedarf an neuen Berufen besteht, muss wissenschaftlich untersucht werden. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartner im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Das BIBB berät darüber hinaus die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Berufsbildung. Das Institut trägt zur Berufsbildungsforschung bei. Es befasst sich mit der Erforschung und Weiterentwicklung beruflicher Aus- und Weiterbildung.
Ziel seiner Forschungs- und Entwicklungsarbeit ist es, Zukunftsaufgaben der Berufsbildung zu identifizieren, Innovationen in der nationalen wie internationalen Berufsbildung zu fördern und neue praxisorientierte Lösungsvorschläge für die Aus- und Weiterbildung zu entwickeln.
Gesetzliche Aufgaben des BIBB sind unter anderem auch die Mitwirkung beim Berufsbildungsbericht und der Berufsbildungsstatistik, die Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten und die Betreuung von europäischen Bildungsprogrammen. Im BIBB ist die Nationale Agentur Bildung für Europa angesiedelt, die unter anderem die EU-Programme Leonardo da Vinci und Grundtvig betreut. Leonardo da Vinci ist für den Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zuständig, Grundtvig für die Erwachsenenbildung.