Berufsanerkennung ist Jobmotor

Bericht im Kabinett Berufsanerkennung ist Jobmotor

Neun von zehn Zuwanderern, die sich ihren Berufsabschluss anerkennen ließen, sind erwerbstätig. Das Anerkennungsverfahren zahlt sich auch für die Unternehmen aus: es trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf etwa bei Ärzten und Krankenpflegern zu decken. Das zeigt ein Bericht, den das Kabinett beschlossen hat.

3 Min. Lesedauer

Eine Pflegefachkraft betreut eine Seniorin im Pflegeheim

Gerade im Pflegebereich werden viele Fachkräfte gebraucht.

Foto: Burkhard Peter

Vor fünf Jahren hat der Bund die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse gesetzlich geregelt. Damit haben Zuwanderer einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren - unabhängig vom Aufenthaltsstatus und der Staatsangehörigkeit.

"Das Anerkennungsgesetz wirkt. Die Berufsanerkennung verbessert die Lebenslagen von ausländischen Fachkräften. Sie werden vor ihrer Anerkennung oft unterqualifiziert beschäftigt", so Bundesbildungsministerin Johanna Wanka bei der Vorstellung des Berichts.

Mit der Anerkennung könne Fachkräfte-Engpässen auf dem Arbeitsmarkt begegnet werden - zum Beispiel in der Pflege oder in der Elektrobranche. Mit dem Gesetz werde die gesteuerte Zuwanderung gestärkt.

Beschäftigung steigt um fünfzig Prozent

Nach einer erfolgreichen Anerkennung des Berufsabschlusses steigt die Beschäftigung um über fünfzig Prozent: Rund 88 Prozent der Zuwanderer, die einen Anerkennungsbescheid haben, sind laut einer Umfrage erwerbstätig - ohne waren es 30 Prozent weniger.

Mit Berufsanerkennung verdienen Zuwanderer zudem mehr als ohne: die Monatseinkommen steigen durchschnittlich um 1.000 Euro oder 40 Prozent.

Anerkennung oft Voraussetzung für Berufsausübung
Das Bundesgesetz regelt die Anerkennung für über 600 bundesrechtlich geregelte Berufe, davon 81 reglementierte Berufe, zum Beispiel Ärzte, Krankenpfleger sowie 41 Handwerksmeisterberufe (Handwerksordnung).
Die Anerkennung ist bei den reglementierten Berufen Voraussetzung, um den Beruf in Deutschland ausüben zu können.
In den Bundesländern gelten seit Mitte 2014 ebenfalls Anerkennungsgesetze, zum Beispiel für Lehrer, Ingenieure, Architekten und soziale Berufe.

Großes Interesse an Berufsanerkennung

Weitere erfreuliche Fakten aus dem Bericht sind: Die Zahl der Neuanträge auf Berufsanerkennung ist deutlich gestiegen. Über 63.000 Zugewanderte haben zwischen 2012 bis Ende 2015 die berufliche Anerkennung beantragt. Mehr als drei Viertel der Antragsteller sind Ärzte und Krankenpfleger.

Grafik: Reglementierte und nicht reglementierte Berufe zwischen 2012 und 2015

Das Anerkennungsverfahren trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf vor allem im Gesundheitsbereich zu decken.

Foto: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Das Interesse an beruflicher Anerkennung hat 2016 noch einmal deutlich zugenommen - vor allem bei den Flüchtlingen: Rund 20.000 Geflüchtete ließen sich zwischen Juni 2015 und Ende 2016 von den Experten des IQ-Netzwerkes beraten. Den größten Anteil stellten Syrerinnen und Syrer.

Asylsuchende oder Flüchtlinge können jederzeit die Anerkennung ihres Abschlusses beantragen. Die Berufsanerkennung ist nicht an einen bestimmten Aufenthaltstitel gebunden.

Meist werden Qualifikationen anerkannt

Zwischen 2012 und 2015 bekamen über 40.700 Personen - drei Viertel der Antragsteller - ihren ausländischen Berufsabschluss als gleichwertig anerkannt.

45 Prozent der Bescheide wurden automatisch ausgestellt. Das automatische Verfahren gilt derzeit nach der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie für die Berufe: Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebamme/ Entbindungspfleger sowie Architekten.

38 Prozent der Antragsteller erhielten die Berufsanerkennung nach der Prüfung von Dokumenten. Weitere 15 Prozent nach einer erfolgreich absolvierten Ausgleichsmaßnahme.

Anerkennungsgesetz hat Verfahren vereinfacht und beschleunigt
Nach dem Anerkennungsgesetz von 2012 haben Ausländer einen Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren: Dabei wird überprüft, ob ihr Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Das Anerkennungsverfahren muss in der Regel innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.

In rund 3.500 Fällen wurde eine teilweise Gleichwertigkeit mit einem nicht reglementierten Referenzberuf bescheinigt. Die Antragsteller können eine Anpassungsqualifizierung durchführen oder den Bescheid direkt auf dem Arbeitsmarkt verwerten.

Anerkennungszuschuss für Geringverdiener

Für den Ende 2016 vom Bundesbildungsministerium gestarteten Anerkennungszuschuss liegen bereits fast 1.000 Anträge vor.

Mit dem Zuschuss werden vor allem Geringverdiener gefördert. Für sie war ein Anerkennungsverfahren finanziell oft nicht möglich.

Information und Beratung überall

Wichtige Erfolgsfaktoren sind die Beratungsangebote im Internet: das Portal "Anerkennung in Deutschland" und das "BQ-Portal". Im Dezember 2016 wurde bei www.anerkennung-in-deutschland.de die Marke von insgesamt 5 Millionen Besuchen überschritten.

Die Bundesregierung hat den Preis "Wir für Anerkennung" ausgelobt, um gute Praxis und Ideen zur betrieblichen Nutzung der beruflichen Anerkennung zu würdigen. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka wird die Preisträger am 21. Juni in Berlin auszeichnen.

Mit dem Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung - IQ" wird in allen 16 Bundesländern Vor-Ort-Beratung angeboten. Die IQ-Beratungsstellen vermitteln zudem Qualifizierungsmaßnahmen. Antragsteller mit Teilanerkennung oder Negativbescheid können Ausbildungsdefizite oder wesentliche Unterschiede ausgleichen.