Bereitschaft zur Verteilung, keine Quote

EU-Innenminister zu Flüchtlingen Bereitschaft zur Verteilung, keine Quote

Bereitschaft zur Verteilung von 160.000 Flüchtlingen, aber keine Festlegung auf eine Quote: So das Ergebnis des Sondertreffens der EU-Innenminister. Bundesinnenminister de Maizière sprach von "Fortschritten", bedauerte aber zugleich, dass kein einstimmiges Ergebnis über eine verbindliche Verteilung erzielt worden sei.

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Flüchtlinge in Ungarn

Der Zustrom der Flüchtlinge ist anhaltend hoch und verlangt europäische Solidarität, so de Maizière.

Foto: picture alliance/dpa/Zsolt Szigetvary

Insgesamt habe sich die deutsch-französische Initiative für das Sondertreffen bewährt, betonte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Montagabend in Brüssel nach den Beratungen der EU-Innenminister. So habe es konkrete Ergebnisse gegeben. Grundsätzliche Verständigung gebe es bei den Mitgliedstaaten, 160.000 Flüchtlinge aus den noch einzurichtenden Registrierungszentren, sogenannten Hotspots, innerhalb der EU umzuverteilen. Verbindlich habe man sich zunächst auf die Verteilung von 40.000 Flüchtlingen geeinigt.

Mehrheitsentscheidung notwendig

"Erheblicher Wertmutstropfen" sei, dass es über die Verteilung der 120.000 Flüchtlinge keine verbindliche Festlegung, sondern nur eine politische Grundsatzzustimmung gegeben habe. Deutschland und Frankreich hätten die EU-Ratspräsidentschaft gebeten, nun eine Mehrheitsentscheidung über die verbindliche Verteilung der Flüchtlinge herbeizuführen. Es sei nicht gelungen, hierzu ein einstimmiges Ergebnis zu erzielen.

Einige Staaten fühlten sich einer solidarischen Verantwortung angesichts der großen Aufgabe offenbar noch nicht verpflichtet, erklärte de Maizière. "Das muss sich ändern, andernfalls bekommen wir ein großes Problem in Europa", so der Bundesinnenminister. EU-Kommissar Avramopoulos sagte nach der Sitzung: "Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten ist bereit voranzugehen; aber nicht alle". Laut de Maizière sollen verbindliche Quoten nun bei der nächsten Ratssitzung am 8. Oktober festgelegt werden.

Verteilung aus den "Hotspots"

Für besonders wichtig hält es der Bundesinnenminister, dass die Flüchtlinge direkt aus den Hotspots verteilt werden. Griechenland habe erstmals seine Bereitschaft mitgeteilt, mehrere Hotspots zu errichten. Dafür habe das Land um finanzielle Hilfe gebeten. Zudem gebe es unter den EU-Mitgliedsländern eine politische Verständigung über eine Liste sicherer Herkunftsländer. Dazu gehörten alle Staaten des Westbalkan, außer der Türkei.

Kampf gegen Schlepper

Vor dem Treffen der Innenminister hatten sich die EU-Europaminister der Mitgliedstaaten darauf verständigt, im Kampf gegen die Schlepper den Militäreinsatz auszuweiten. Die Europaminister einigten sich auf den Übergang in die zweite Phase der Mission. Dabei sollen Schiffe von Menschenhändlern auf hoher See aufgebracht, gegebenenfalls zerstört und die Schleuser festgenommen werden. Die EU hatte im Mai einen Drei-Stufen-Plan zur Bekämpfung krimineller Schleuser beschlossen. Derzeit läuft die erste Phase, in der zunächst Informationen über die Schleppernetzwerke gesammelt wurden. Deutschland ist daran mit zwei Schiffen beteiligt.

Deutschland stellt sich seiner humanitären Verantwortung

Bundesinnenminister de Maiziére hatte am Sonntag angekündigt, dass Deutschland vorübergehend wieder Grenzkontrollen an den Binnengrenzen, zunächst nur zu Österreich, einführt. Ziel dieser Maßnahme sei es, den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland zu begrenzen und wieder zu geordneten Verfahren bei der Einreise zurückzukehren.

Die mit der großen Zahl von Flüchtlingen verbundenen Lasten müssten jedoch innerhalb Europas solidarisch verteilt werden.

Deutsch-französische Initiative

Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Staatspräsident Hollande hatten in einem Brief an EU-Kommissionspräsident Juncker, EU-Ratspräsident Tusk und den EU-Ratsvorsitzenden Bettel konkrete Vorschläge dazu gemacht, wie Europa die gegenwärtige Flüchtlingskatastrophe unter Beachtung unserer gemeinsamen europäischen Werte und den Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonventionen bewältigen kann.

Hauptforderungen der gemeinsamen deutsch-französischen Initiative sind:

  • Einrichtung von Aufnahmezentren, sogenannten Hotspots in Italien und in Griechenland
  • Mitgliedstaaten müssen Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beachten und anwenden
  • Gerechte und solidarische Verteilung der Flüchtlinge mit der Bitte an die EU-Kommission, einen dauerhaften, verpflichtenden Mechanismus für die Umsiedlung der Flüchtlinge zu schaffen
  • Konsequente Rückführung irregulärer Migranten
  • Gemeinsame Liste der sicheren Herkunftsländer
  • Kriminelle Schleuserwerke auflösen
  • Errichtung von Multifunktionszentren in den wichtigsten Transitländern
  • Vorbereitung des Gipfels mit den afrikanischen Partnern in Valetta am 10/11.11.2015

Vorschläge der EU-Kommission

Die Kommission hatte ihrerseits vorgeschlagen, 160.000 Flüchtlinge aus Italien, Griechenland und Ungarn in andere EU-Staaten umzusiedeln sowie einen permanenten, verpflichtenden Verteilungs-Mechanismus einzuführen. In seiner Rede an die Union vor dem Europäischen Parlament in Straßburg hatte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Europäer zu Ehrlichkeit, Einigkeit und Solidarität aufgerufen.

"Unsere Europäische Union ist in keinem guten Zustand. Es fehlt an Europa in dieser Union. Und es fehlt an Union in dieser Union. Das müssen wir ändern", so Juncker.

Er forderte die Mitgliedstaaten auf, der Not-Umverteilung von 160.000 Flüchtlingen aus Griechenland, Italien und Ungarn zuzustimmen. Ein auf Dauer angelegter Umsiedlungsmechanismus soll künftig den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten helfen. Die Kommission wird eine gemeinsame europäische Liste sicherer Herkunftsstaaten vorlegen.

Um an den Ursachen für die Migration aus Afrika anzusetzen, schlug Juncker einen mit 1,8 Milliarden Euro ausgestatteten Treuhandfonds vor. Eine wirklich geeinte europäische Migrationspolitik bedeute auch, dass es mehr legale Migrationswege geben müsse. Juncker kündigte für Anfang 2016 ein umfassendes Gesetzespaket zur legalen Zuwanderung an.