Bald Vorgaben für Personalstärke

Psychiatrische Einrichtungen Bald Vorgaben für Personalstärke

Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen werden ab 2017 leistungsorientierter vergütet. Verbindliche Personalvorgaben sollen künftig gewährleisten, dass Patienten besser versorgt werden. Der Bundesrat hat dazu ein entsprechendes Gesetz gebilligt.

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Ein Schild mit der Aufschrift 'Anmeldung Psychiatrie' und 'Anmeldung Neurologie' ist an einem Gebäude befestigt.

Die Versorgung mit Leistungen in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen soll transparenter werden.

Foto: picture-alliance / dpa

Psychiatrische und psychosomatische Leistungen werden heutzutage eher und häufiger in Anspruch genommen. Psychisch krank sein ist kein Tabuthema mehr. Um so mehr ist es notwendig, psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen leistungsorientierter zu vergüten. Die Versorgung mit diesen Leistungen soll transparenter werden. Verbindliche Personalvorgaben sollen verhindern, dass beispielsweise ein Pfleger nachts 20 Selbstmordgefährdete betreuen muss.

Budgets für die Abrechnung regional verhandeln

Die Abrechnung von psychiatrischen Leistungen erfolgt mit dem neuen Gesetz über ein Budgetsystem, bei dem regional individuelle Budgets zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern sowie psychiatrischen Einrichtungen vereinbart werden. Dabei werden leistungsbezogene, strukturelle und regionale Besonderheiten berücksichtigt. Mit einem noch zu entwickelnden Krankenhausvergleich sollen unterschiedliche Budgethöhen aufgrund von Leistungsunterschieden, regionalen oder strukturellen Besonderheiten transparent werden. Das ermöglicht den Vertragsparteien vor Ort eine Orientierung für Budgetverhandlungen.

Das Kabinett hatte den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) am 3. August beschlossen. Am 10. November hat der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Der Bundesrat billigte es am 25. November.

Ab 2020 besserer Personalschlüssel

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Beschlussgremium von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen, soll Mindestanforderungen zur Personalausstattung für psychiatrische Einrichtungen erarbeiten. Auf diesem Wege soll gewährleistet werden, dass Patienten besser versorgt werden. Der GBA hat diese Mindestanforderungen mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vorzulegen.

Um Patienten nicht immer unbedingt stationär versorgen zu müssen, wird eine aufsuchende "Krankenhausbehandlung zu Hause" durch mobile Behandlungsteams eingeführt.

Die Krankenhäuser müssen das neue Entgeltsystem ab 2018 verpflichtend einführen. So bleibt ausreichend Zeit, das Abrechnungssystem als Budgetsystem auszugestalten. Bis dahin kann das System weiterhin freiwillig eingeführt werden.

1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds

Mit dem Gesetz wurde eine Entnahme von 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds beschlossen. Derzeit liegt die Reserve bei zehn Milliarden Euro. Damit sollen Ausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Gesundheitsversorgung von Asylberechtigten bestritten werden. Dazu kommt eine einmalige Investition, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben.