BAföG steigt ab August 2016

BAföG steigt ab August 2016

Zum Wintersemester 2016 steigen die BAföG-Sätze um sieben Prozent. Studierende mit eigener Wohnung können bis zu 735 Euro monatlich erhalten. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen, so dass mehr Studenten und Schüler BaföG erhalten können.

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Studenten auf dem Campus in Berlin Adlershof.

Die BAföG-Leistungen für Schüler und Studierende werden reformiert.

Foto: Burkhard Peter

Die 25. BAföG-Reform verbessert die Lage von Schülerinnen, Schülern und Studierenden nachhaltig. Sie schafft ein zeitgemäße Ausbildungsförderung, die den heutigen Lebens- und Studienbedingungen Rechnung trägt.

Mehr Wohngeld, höhere Freibeträge

Ab August 2016 steigen die Bedarfssätze der Bundesausbildungsförderung um sieben Prozent. Überproportional soll zusätzlich der Wohngeldzuschlag auf 250 Euro (bisher: 224 Euro) steigen. Dies trägt den gestiegenen Mietkosten Rechnung. Für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, steigt damit der Förderhöchstsatz sogar um rund 9,7 Prozent auf bis zu 735 Euro.

Ebenfalls um sieben Prozent erhöhen sich die Einkommensfreibeträge der Eltern. So können etwa 110.000 mehr Studierende und Schüler BAföG erhalten. 2014 bekamen rund 925.000 Schüler und Studenten die Ausbildungsbeihilfe.

Minijob-Einkommen von 450 Euro monatlich werden dann nicht auf das BAföG angerechnet. Bisher sind 400 Euro frei. Der Freibetrag für eigenes Vermögen wird um 2.300 Euro auf 7.500 Euro erhöht.

Wer im Studium oder in der Schulzeit bereits Nachwuchs hat, bekommt ab August für jedes Kind 130 Euro Zuschlag für die Betreuung. Bisher sind es 113 Euro für das erste und 85 Euro für jedes weitere Kind. Das hilft, Familie und Ausbildung besser zu vereinbaren.

Bereits seit August 2015 können Abschläge von 80 Prozent der voraussichtlichen Ausbildungsförderung gezahlt werden. Bisher waren die Abschläge auf maximal 360 Euro monatlich gedeckelt. Abschlagzahlungen sind möglich, wenn Erstanträge nicht kurzfristig bearbeitet werden können.

Lücke zwischen Bachelor und Master schließen

Seit Sommer 2015 kann BAföG auch für die Zeit zwischen Abschluss eines Bachelors und einem anschließenden Masterstudium gewährt werden. Die Förderung ist nun bereits ab vorläufiger Zulassung zum Master-Studium möglich. Das verlängert die BAföG-Förderung um maximal zwei Monate und schließt so die bisherige Förderlücke.

Erwerbstätige, die ein Masterstudium ins Auge fassen, können vorab prüfen lassen, ob und in welcher Höhe sie BAföG bekommen. Sie haben einen Anspruch auf Vorabentscheid. Denn ist die Finanzierung gesichert, fällt die Entscheidung für das Studium leichter.

Ausbildungsbeihilfe steigt

Wie das BAföG für Schüler und Studenten steigen auch die Sätze für die Berufsausbildungsbeihilfe. Diese können junge Menschen in Ausbildung und Berufsvorbereitung erhalten. Ebenso steigt das Ausbildungsgeld für behinderte junge Menschen.

BAföG für Flüchtlinge

Anerkannte und geduldete Flüchtlinge können seit Januar 2016 bereits nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland BAföG bekommen. Bisher mussten sie vier Jahre in Deutschland leben, um einen Antrag zu stellen. So werden unnötige Warteschleifen oder Ausbildungsabbrüche verhindert.

Bund finanziert BAföG

Seit Anfang 2015 finanziert der Bund das BAföG ohne die Länder. Er entlastet damit sie damit um jährlich 1,17 Milliarden Euro. Vorher trugen die Länder 35 Prozent, der Bund 65 Prozent der BAföG-Kosten. Für die bessere Unterstützung von BAföG-Empfängern investiert der Bund jährlich zusätzlich rund 500 Millionen Euro. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau kommt für weitere 325 Millionen Euro für Darlehensanteile am Studierenden-BAföG auf. Insgesamt werden mit der 25. BAföG-Novelle 825 Millionen Euro zusätzlich für das BAföG zur Verfügung gestellt.