Rund 20.000 Verfahren zur Berufsanerkennung von Migranten gab es 2014. In 78 Prozent der Fälle wurde die volle Gleichwertigkeit anerkannt. Bundesbildungsministerin Wanka hat dem Kabinett über Stand und Aktivitäten der Bundesregierung zur Berufsanerkennung berichtet.
2 Min. Lesedauer
Bundesministerin Johanna Wanka stellte den Kabinettsmitgliedern Zahlen vor: Schätzungen gehen davon aus, dass knapp 30 Prozent der Asylsuchenden und Flüchtlinge über Berufs- und Hochschulabschlüsse verfügen, die in Deutschland verwertbar sind. Sie können jederzeit die Anerkennung ihrer Abschlüsse beantragen. Die Zahl der Anerkennungsverfahren steigt: 2014 gab es rund 20 000 Verfahren, bei denen überwiegend (78 Prozent) volle Gleichwertigkeit anerkannt wurde. 2013 waren es 20 Prozent weniger Verfahren.
Seit 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft. Ebenso sind mittlerweile alle Länder-Anerkennungsgesetze in Kraft. Asylsuchende und Flüchtlinge haben einen Rechtsanspruch darauf, dass die Gleichwertigkeit ihres Abschlusses mit dem jeweiligen deutschen Beruf geprüft wird.
Das Internetportal www.anerkennung-in-deutschland.de des Bundesbildungsministeriums (BMBF) und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) informiert über den jeweiligen Beruf. Der "Anerkennungsfinder" führt Interessierte mit wenigen Klicks zur zuständigen Stelle. Das Portal wird bisher in acht Sprachen angeboten. Rund 60 Prozent der Zugriffe erfolgen aus dem Ausland. Das Sprachangebot wird speziell für Asylsuchende und Flüchtlinge auf Arabisch ausgeweitet.
Mit dem Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung" (IQ) finanziert der Bund etwa 95 regionale Beratungsstellen. Die Mitarbeiter dort helfen und schulen Beschäftigte bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern. 2016 sollen 5.000 Mitarbeiter geschult werden. Von Juni 2015 bis Dezember 2015 wurden rund 2.900 Asylsuchende, überwiegend aus Syrien, beraten.
Das www.bq-portal.de des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) gibt Hilfen, damit Kammern und Unternehmen ausländische Aus- und Fortbildungsabschlüsse besser bewerten und einschätzen können. Über 1.650 Berufsprofile und Informationen zu den Berufsbildungssystemen von 75 Ländern sind abrufbar. Die Plattform soll auf die wichtigsten Herkunftsstaaten ausgedehnt werden.
Ebenso bietet das vom BMBF finanzierte Verbundprojekt der DIHK und der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) den Unternehmen zahlreiche Informationen zur Berufsanerkennung.
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) finanziert Beratungsstellen für junge Flüchtlinge, wenn sie eine akademische Laufbahn anstreben oder fortsetzen wollen. Voraussetzung ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus.
Viele Asylsuchende und Flüchtlinge haben keine für die Anerkennung notwendigen Unterlagen. Mit Fachgesprächen und Arbeitsproben können die vorhandenen Kompetenzen festgestellt werden. Diesen Weg eröffnen die Anerkennungsgesetze von Bund und Ländern. Vor allem in Gesundheitsberufen wird die Möglichkeit, Kenntnisse zu prüfen, von Land zu Land sehr unterschiedlich gehandhabt. Die Bundesregierung wird auf eine einheitliche Praxis hinwirken.