Spiele für Tablets und Smartphones sind sehr beliebt. Während der Einstieg meist gratis ist, locken im Spielverlauf oft kostenpflichtige Zusatzangebote. Auch muss man viele Daten über sich preisgeben, um Spiele nutzen zu können. Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und einige Tipps beherzigen, um Kostenfallen zu vermeiden.
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Spannende Spiele für Computer, Tablets oder Smartphones bieten Unterhaltung, verkürzen lästige Wartezeiten oder laden zum interaktiven Gemeinschaftsspiel ein. Manche Spielideen lösen regelrechte Hypes aus. Entsprechend groß ist der Markt. Anbieter konkurrieren um die Aufmerksamkeit der Nutzer – und wollen mit ihren Spielen natürlich auch Geld verdienen.
Dabei sind viele Spiele zunächst gebührenfrei. Ein paar Klicks oder Fingertipps – schon kann der Spieler oder die Spielerin loslegen. Doch die Spieler sollten sich bewusst sein: Auch Gratisspiele sind meist nicht kostenlos.
Den ersten "Preis" zahlen die Spieler bereits mit ihren personenbezogenen Daten. Häufig müssen diese mitgeteilt werden, um überhaupt starten zu können. "Was mit ihren Daten geschieht, wenn sie derartige Apps auf ihrem Smartphone oder Tablet-Computer installieren, bleibt für Verbraucher oft ungewiss", stellt Sebastian Schmidt von den Marktwächtern Digitale Welt fest. Eine aktuelle Umfrage der Marktwächter hat ergeben, dass 72 Prozent aller Nutzer Bedenken haben, für welche Zwecke der Anbieter die persönlichen Daten nutzt.
Ein genauer Blick in die Datenschutzerklärungen ist geboten. Derzeit gilt: Wenn der Spiele-Anbieter seinen Sitz in der EU hat, gelten für ihn europäische Datenschutzstandards – und nach denen ist die Weitergabe persönlicher Daten in aller Regel nur mit Einwilligung der Nutzer erlaubt.
So verlangen viele Anbieter die Einwilligung, die Daten für Werbezwecke gewinnbringend weiterverkaufen zu dürfen. Der Nutzer kann einwilligen oder ablehnen – und dadurch mitentscheiden, was mit seinen Daten geschieht.
Anders bei Anbietern, die ihren Sitz im nichteuropäischen Raum haben. In ihren Datenschutzerklärungen kann es vorkommen, dass sie sich den Zugriff auf die Daten der Nutzer vorbehalten. Die gesammelten und gespeicherten Daten können dann für Werbezwecke weiterverkauft oder sehr weitgehend zu eigenen Zwecken genutzt werden. 2016 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband einen Spiele-Anbieter daraufhin abgemahnt. Der Anbieter reagierte mit einer Unterlassungserklärung.
Mehr datenschutzrechtliche Klarheit gibt es ab Mai 2018: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab dann gilt, schafft einen vereinheitlichten Rechtsrahmen. Sie gilt in der gesamten EU und ersetzt den bisherigen datenschutzrechtlichen Flickenteppich. Und: Sie gilt auch für Anbieter, die zwar ihren Sitz außerhalb der EU haben, ihre Produkte aber auf dem EU-Markt anbieten. Das besagt das sogenannte "Marktortprinzip".
Die Neuregelung bringt außerdem eine größere Transparenz für die Verbraucher und ein umfassendes Sanktionsregime, durch das hohe Bußgelder möglich sind.
Spiele-Apps sind oft kostenlos, doch häufig erhalten die Nutzer im Spielverlauf Angebote zu kostenpflichtigen Inhalten – sogenannte In-App-Käufe. Sie versprechen: Schnelleres Zocken, höhere Schwierigkeitsgrade, bessere Gewinnchancen oder eine höherwertige Ausstattung der "Avatare" – wie die digitalen Spielfiguren genannt werden. Da der Nutzer bei vielen Spielen immer mehr Zeit braucht, um erfolgreich zu sein, sind solche kostenpflichtigen "Hilfsmittel" attraktiv. Bei manchen Spielen sind die Zusatzinhalte sogar notwendig, um ab einem bestimmten Level überhaupt weiterspielen zu können. Schnell addieren sich viele kleine Käufe dann zu großen Summen.
Auch auf Druck der EU-Kommission, die sich für den Verbraucherschutz einsetzt, haben sich die meisten Spieleanbieter inzwischen verpflichtet, solche Apps nicht mehr als "kostenlos" oder "gratis" zu bewerben.
Die oben genannte Marktwächter-Untersuchung zeigt ein weiteres Problem: Fünf Prozent aller Spiele-Nutzer gaben an, bereits einmal ungewollt ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen zu haben. Sie sind also in eine Abo-Falle getappt. Auffällig: Vor allem minderjährige Spieler (14 bis 17 Jahre) rutschten in die Falle: Zwölf Prozent gaben an, ein Abonnement eingegangen zu sein.
Es ist jedoch möglich, Kostenfallen zu vermeiden. Die einfachste Lösung: Zahlung nur mit Prepaid-Gutscheinen, die es für viele Spiele gibt. Ist das Guthaben aufgebraucht, ist ein bewusster Neukauf nötig.
Manche Betriebssysteme bieten auch die Möglichkeit, In-App-Käufe komplett auszuschließen. In anderen Fällen kann man zumindest einstellen, dass vor jedem Einkauf eine Passwortabfrage erfolgt. Das schützt davor, mit einem Fingertipp ungewollt Einkäufe zu tätigen.
Das gilt auch für die Funktion der Familienfreigabe: Bevor Kinder einkaufen können, müssen die Eltern auf ihren eigenen Geräten diesem Kauf zustimmen.
Wenn Minderjährige dennoch in eine Kostenfalle geraten sind, ist zu klären, ob die Eltern den Käufen hätten zustimmen müssen. Auch die Option, den Kauf zu widerrufen, sollte man prüfen. Rechtliche Hilfestellungen bieten unter anderem die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.